Rechtskonform Strom laden mit 1. Juni

Foto: BEÖ Ladestation © BEÖ/A. Halada

Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über ‚Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge‘ hat der Gesetzgeber in Österreich nun eine Rechtslage geschaffen, unter welchen Voraussetzungen an Ladestationen im Land nach kWh verrechnet werden darf.

In Österreich gibt es rund 20.000 öffentliche Lademöglichkeiten – 9.000 davon im BEÖ-Roamingnetz, dem größtem Ladenetz mit 100 Prozent Öko-Strom. Der überwiegende Teil der Ladestationsbetreiber setzt aufgrund der bisherigen Rechtslage auf die Verrechnung nach Zeit.

Die neue Verordnung ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einer transparenten und gerechten Preisgestaltung für alle“, sagt Andreas Reinhardt, Vorsitzender des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ). „Bedauerlich ist allerdings, dass die Verordnung keine praktikable Lösung für die bestehende Ladeinfrastruktur festlegt hat. Es liegt nun an den Unternehmen, Wege zu finden, um dem Wunsch der Konsument:innen nach einer Verrechnung nach kWh nachzukommen“, so BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt.

Weiters wird festgelegt, dass ab 1. Jänner 2026 nur mehr Ladetarifgeräte erst-, neu- oder nachgeeicht werden, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.

Den Gesetzestext können Sie von der Website des BEÖ herunterladen: www.beoe.at

Über den BEÖ

Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) vertritt elf Energieunternehmen in Österreich im Bereich Elektromobilität: Die Mitglieder des BEÖ sind: Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, BE Solution GmbH (Burgenland Energie), Energie Graz GmbH & Co KG, Energie Steiermark Kunden GmbH, EVN Energieservices GmbH., Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, LINZ AG, Salzburg AG, illwerke vkw AG (vkw), Wien Energie GmbH. www.beoe.at

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