Änderungen bei Klimabonusgesetz und Emissionsgesetz-Luft

Foto: Umweltrecht News

Zwei Anträge der Koalition passierten den heutigen Umweltausschuss mit Stimmenmehrheit. So soll beim Klimabonus die Zahl der Überweisungen durch eine bessere Datengrundlage erhöht werden. Mit dem zweiten Antrag soll das Emissionsgesetz-Luft an die Anforderungen einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen angepasst werden. Zudem erhalten die Bezirksverwaltungsbehörden damit die Kompetenz, die Einhaltung von Verordnungen mit Maßnahmen zur Luftreinhaltung überprüfen zu können.

Für Diskussionen sorgten im Ausschuss auch Initiativen der SPÖ zur Vorlage des NEKP und der NEOS für ein Klimaschutzgesetz. Die Freiheitlichen wiederum thematisierten Lebensmittelverschwendung und mahnten hier Maßnahmen zur Verringerung ein. Kritik übten die NEOS außerdem am verpflichtenden Abfalltransport über die Bahn, da hierfür derzeit die Kapazitäten fehlen würden.

Anpassungen im Klimabonusgesetz soll Zahl der Überweisungen erhöhen

Mittels Abänderung eines Antrags, der ursprünglich nur eine redaktionelle Anpassung vorsah, wurden heute mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen Änderungen des Klimabonusgesetzes auf den Weg gebracht (4016/A). Diese betreffen die Datenübermittlung personenbezogener Daten vom Innen- an das Klimaschutzministerium zur Abwicklung und Auszahlung des regionalen Klimabonus. Konkret werden dem Klimaschutzressort neben den bisherigen künftig auch Daten aus der Personalverwaltung der Bundesbediensteten zur Verfügung stehen.

Die C02-Bepreisung sei ein wesentlicher Baustein zum Erreichen der Klimaziele, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und verwies auf die zuletzt gesunkenen Emissionen. 2023 konnten 87 % der Klimabonusauszahlungen überwiesen werden. Mit dem nunmehrigen Antrag werde die Bundesbesoldung mit ihren rund 460.000 aktiven Kontoverbindungen angebunden. Dies soll die Zahl der Überweisungen weiter erhöhen.

Änderung des Emissionsgesetz-Luft

Wenn die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion des Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt werden, hat die Umweltministerin aktuell die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um so die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erreichen. Mit einem Antrag der Koalition soll nun geregelt werden, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können (4001/A). Zudem erfolgt mit dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erfolgt ist. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Ähnliche Beiträge