Keine UVP-Pflicht für Seilbahn Kahlenberg

Bild: Kahlenberg © C Stadler, Bwag

Im laufenden Behördenverfahren zur Seilbahn Kahlenberg wurde heute eine richtungsweisende Entscheidung bekannt: Das durchgeführte Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Seilbahn Kahlenberg durchzuführen ist. Der Entscheidung der UVP-Behörde war ein Feststellungsantrag des Klimaschutzministeriums als oberster Seilbahnbehörde vorausgegangen, der im Juni 2023 bei der betroffenen Dienststelle der Stadt (MA 22) eingebracht wurde.

Rechtssicherheit durch Feststellungsbescheid

Der Projektbetreiber Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Es ist gut, dass die Frage der UVP-Pflicht nun endlich geklärt ist, denn dadurch wurde für alle weiteren Verfahren die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen“, so Dejaco.

Aufgrund des geringen Flächenbedarfs der Seilbahn Kahlenberg und der UVP-gesetzlichen Vorgaben sei man zwar davon ausgegangen, dass für dieses Vorhaben keine UVP-Pflicht bestehe. Mit dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens seien diesbezüglich nun aber alle verbleibenden Ungewissheiten endgültig ausgeräumt.

„Durch diese Entscheidung der UVP-Behörde sind wir der Umsetzung der Seilbahn Kahlenberg einen großen Schritt nähergekommen“, so Dejaco, der sich von diesem Verfahren darin bestätigt sieht, „dass die Seilbahn Kahlenberg ein nachhaltiges und umweltverträgliches Vorzeigeprojekt im öffentlichen Interesse ist“.

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