EU-Parlament beschließt Renaturierungsgesetz

Foto: Renaturierung

Nach einer Aussprache am Dienstag hat das EU-Parlament am Mittwoch seinen Standpunkt zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur mit 336 Ja-Stimmen, 300 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Eine Abstimmung über die Ablehnung des EU-Kommissionsvorschlags wurde nicht angenommen (312 Stimmen für, 324 dagegen und 12 Enthaltungen).

Die Abgeordneten unterstreichen, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt ist und die Risiken für die Ernährungssicherheit verringert. Sie betonen, dass der Gesetzentwurf weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der EU vorschreibt noch den Ausbau erneuerbarer Energien behindert, da sie einen neuen Artikel hinzugefügt haben, in dem betont wird, dass solche Anlagen überwiegend im öffentlichen Interesse liegen.

Folgend die Eckpunkte des neuen Gesetzes:
• Wiederherstellung klima- und biodiversitätsrelevanter Ökosysteme
• Verringert Risiken für die Ernährungssicherheit
• Gesetzesentwurf sieht keine neuen Schutzgebiete in der EU vor
• Ziele werden verschoben, wenn außergewöhnliche sozioökonomische Folgen auftreten

Ziele für die Wiederherstellung der Natur bis 2030

Das Parlament betont, dass das neue Gesetz dazu beitragen muss, die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen, insbesondere den globalen Biodiversitätsrahmen der Vereinten Nationen von Kunming und Montreal. Die Abgeordneten befürworten den Kommissionsvorschlag, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 % aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen.

Das Parlament stellt fest, dass das Gesetz erst dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Kommission Daten über die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit vorgelegt hat und wenn die EU-Länder die Fläche quantifiziert haben, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele für jeden Lebensraumtyp zu erreichen. Das Parlament sieht auch die Möglichkeit vor, die Zielvorgaben bei außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen zu verschieben.

Innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung müsste die Kommission eine etwaige Lücke zwischen dem Finanzbedarf für die Renaturierung und den verfügbaren EU-Mitteln bewerten und nach Lösungen zur Überbrückung dieser Lücke suchen, insbesondere durch ein spezielles EU-Instrument.

Reaktionen

Nach der Abstimmung erklärte Berichterstatter César Luena (S&D, ES): „Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und folgt dem wissenschaftlichen Konsens und den Empfehlungen zur Wiederherstellung der europäischen Ökosysteme. Landwirte und Fischer werden davon profitieren und es gewährleistet eine bewohnbare Erde für kommende Generationen. Unsere heute angenommene Position ist eine klare Botschaft. Jetzt müssen wir die gute Arbeit fortsetzen, unseren Standpunkt in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten verteidigen und noch vor Ablauf der Legislaturperiode eine Einigung erzielen, um die erste Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in der Geschichte der EU zu verabschieden.”

Nächste Schritte

Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufzunehmen.

Hintergrund

Über 80 % der europäischen Lebensräume befinden sich in einem schlechten Zustand. Die Kommission hat am 22. Juni 2022 eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vorgeschlagen, um zur langfristigen Erholung der geschädigten Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU beizutragen und die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen. Nach Ansicht der Kommission würde das neue Gesetz erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen, da jeder investierte Euro zu einem Nutzen von mindestens 8 Euro führen würde.
Diese Rechtsvorschriften entsprechen den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, der Landschaft und der Ozeane, wie sie in den Vorschlägen 2 Absatz 1, 3, 2 Absatz 4 und 2 Absatz 5 der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.

Weitere Informationen
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 12.07.2023)
Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen finden Sie hier (unter folgendem Datum: 12.07.2023)
Pressekonferenz mit dem Berichterstatter (12.07.2023, 14.00 Uhr)
Merkblatt zu den Verfahrensschritten
Artikel 59 der Geschäftsordnung: Abstimmung im Parlament – erste Lesung
EP-Hintergrundinformationen – „Verordnung über die Wiederherstellung der Natur” (05.07.2023)
EP-Hintergrundinformationen – „EU nature restoration regulation: Setting binding targets for healthy ecosystems“
EP Multimedia Center: Kostenlose Fotos, Videos und Audiomaterial
Die Renaturierung unterstützt die Erholung beschädigter Ökosysteme, um Natur und Artenvielfalt zurückzugewinnen. © Jacob Lund / AdobeStock

Ähnliche Beiträge