Grünes Licht für ALSAG-Novelle zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbestandorten

Bild: Industrie

Der Nationalrat macht einstimmig den Weg frei für eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG). Damit soll unter anderem die Finanzierung von Bodenschutzmaßnahmen vereinfacht und so der Flächenverbrauch in Österreich reduziert werden. Umweltministerin Leonore Gewessler hob die Bedeutung der Novelle hervor und sprach von einem Meilenstein in der Umweltgesetzgebung. Ebenfalls einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Ratifikation des Göteborg-Protokolls aus. Dieses soll grenzüberschreitend die Auswirkungen von Luftschadstoffen verringern.

ALSAG-Novelle vereinfacht Finanzierung von Bodenschutzmaßnahmen

Eine stärkere Revitalisierung von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten und damit eine Reduzierung des Flächenverbrauchs erhofft sich das Umweltressort durch eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG). Weiters soll ein eigenes und neues Verfahrensrecht geschaffen werden. Damit soll eine rasche und kostengünstige Altlastensanierung unter Beibehaltung hoher Gesundheits- und Umweltschutzstandards gewährleistet werden. Zudem enthält die Novelle ein geändertes Haftungssystem für Altlasten. Um die Transparenz zu steigern, sollen Informationen über das Altlastenportal zentral abrufbar sein.

Die ALSAG-Novelle sei ein “Meilenstein” in der Altlastensanierung und in der Umweltgesetzgebung, hob Umweltministerin Leonore Gewessler hervor. Diese werde das in der EU einzigartige Modell weiter verbessern und es in ein neues Zeitalter holen. So werde ein Beitrag zur Reduktion des Neuflächenverbrauchs geleistet. Ebenso würden die Haftungsregeln nun gewährleisten, dass Eigentümer:innen, die nicht zur Kontaminierung beigetragen haben, nicht für diese haften müssen. Im Gegenzug werde aber die Wertsteigerung durch eine Sanierung abgeschöpft. Dadurch werde insgesamt die Attraktivität einer Nachnutzung von Altflächen steigen, zeigte sich Gewessler überzeugt.

Das ALSAG habe in seinem 35-jährigen Bestehen die Umweltstandards verbessert und damit seien Altlasten Stück für Stück abgearbeitet worden, betonte Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) die hohen umwelttechnischen Standards in Österreich. Als neue Herausforderung sah Schmuckenschlager den Umgang mit alten Akkus. Auch Joachim Schnabel (ÖVP) wies auf die Erfolge in der Altlastensanierung durch das ALSAG hin und hob die großen Herausforderungen im Umgang mit Verunreinigungen durch Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) hervor. Das Recycling von Altflächen biete große Chancen zur Reduktion der Umweltbelastung, für die nachhaltige Stadtentwicklung sowie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, meinte Martina Diesner-Wais (ÖVP).

Göteborg-Protokoll soll Auswirkungen von Luftschadstoffen verringern

Außenminister Alexander Schallenberg hat dem Nationalrat das Göteborg-Protokoll zur Ratifikation vorgelegt. Dieses zielt darauf ab, die Wirkungen von bestimmten Luftschadstoffen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu reduzieren. Im Fokus stehen die Begrenzung und Verringerung der Auswirkungen von Versauerung durch Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Ammoniak, von Eutrophierung (Überdüngung) durch Eintrag von Stickstoffoxiden und Ammoniak sowie von bodennahem Ozon.

Das Göteborg-Protokoll und seine Anhänge wurden im Jahr 2012 geändert. Diese Änderung wird dem Nationalrat ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt. Darin enthalten sind Verpflichtungen zum besonders gesundheitsrelevanten Luftschadstoff Feinstaub PM2,5 sowie Emissionsminderungsziele, die seit dem Jahr 2020 einzuhalten sind. Ein besonderes Augenmerk wurde zudem auf die Minderung von Rußpartikeln (Black Carbon, BC) gelegt.

Umweltministerin Leonore Gewessler begrüßte die Genehmigung dieses zentralen und erfolgreichen Vertragswerkes des internationalen und europäischen Luft- und Gesundheitsschutzes. Die darin enthaltenen Reduktionsverpflichtungen halte Österreich bis auf Amoniak bereits ein, betonte Gewessler. Durch die neue Amoniak-Richtlinie rechne sie aber mit einer Einhaltung auch in diesem Bereich.

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