Dringende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität gefordert

Foto: Parlament in Wien

Österreich erreicht seine im Klimaschutzgesetz gesetzten Ziele für die Periode von 2013 bis 2020. Das geht aus dem Fortschrittsbericht 2022 (III-901 d.B.) hervor, den Klimaschutzministerin Leonore Gewessler dem Nationalrat vorgelegt hat. 2020 wurden 46,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent emittiert und bedingt durch die Corona-Pandemie die für Österreich zulässige jährliche Emissionshöchstmenge unterschritten. Die Zieleinhaltung stellt sich je nach Sektor bis 2020 uneinheitlich dar. Sorgenkind bleibt weiter der Verkehrssektor. Dieser wies auch unter Berücksichtigung des Coronajahres 2020 in Summe von 2013 bis 2020 die größte Überschreitung des Zielpfades aus. Die Sektoren Landwirtschaft und F-Gase konnten ihre Ziele ebenfalls nicht erreichen und überschritten diese überwiegend. Erfreulicher verhielt es sich dagegen im Bereich Energie und Industrie sowie in der Abfallwirtschaft. Diese unterschritten über die gesamte Periode 2013-2020 ihren Zielpfad. Ebenso positiv verhielt es sich im Gebäudesektor, der bis auf 2020 die jährlichen Zielwerte erfüllte.

Das Gesamtbild zeige zwar, dass der Zielpfad eingehalten wurde, es brauche aber weitere ambitionierte Klimaschutz-Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität, berichtete Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in der Ausschussdebatte. 2021 und 2022 würden laut den aktuellsten Erhebungen die Emissionshöchstmengen der Treibhausgase voraussichtlich knapp eingehalten werden. Der Verkehrsbereich sei weiter die größte Herausforderung. Man sehe hier zwar erstmals einen Rückgang an Emissionen, es brauche aber weitere Maßnahmen. Es gelte, Verkehr zu vermeiden, ihn auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern und die Mobilität mit emissionsfreien Antrieben zu verbessern. Tempolimits würden helfen, Emissionen zu reduzieren, Geld zu sparen und die Sicherheit zu steigern, es gebe dafür aber aktuell keine parlamentarische Mehrheit, meinte Gewessler.

Nach etwaigen Schlussfolgerungen aus dem Wifo-Bericht über klimakontraproduktive Förderungen berichtete Gewessler, dass die Zuständigkeit hier beim Finanzministerium liege, das aktuell Optionen hierfür auslote. Die Fortschritte im Klimaschutz würden anhand der EU-Effort-Sharing-Verordnung erhoben, berichtete die Klimaschutzministerin.

Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) müsse überarbeitet werden, informierte Gewessler weiter. Dazu werde man einen breiten Konsultationsprozess durchführen. Der finale Plan müsse bis Ende Juni 2024 der Europäischen Kommission vorgelegt werden.

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