Umweltausschuss legt Höhe des Klimabonus 2023 fest

Foto: Parlament in Wien

Für die Vorkehrungen zur Auszahlung des Klimabonus im September gaben Parlamentsabgeordnete in Österreich im Umweltausschuss grünes Licht. Konkret wird der Klimabonus für dieses Jahr mit einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt. Nach Erfolg 2022 habe das Ressort die Erkenntnisse und das Verbesserungspotenzial aus der ersten Durchführung eingearbeitet, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Ausschuss. So soll etwa die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden.

Novelle legt Höhe des Klimabonus für 2023 fest und soll Vollzug verbessern

2023 soll der Klimabonus mit einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt werden. Der Vollzug des Klimabonus soll zudem durch rechtliche Klarstellungen verbessert werden. Damit werden die Sonderregelungen aus dem vergangen Jahr sowie der Anti-Teuerungsbonus gestrichen. Dies sieht ein Abänderungsantrag vor, der heute von ÖVP und Grünen zu einem Gesetzesantrag zur Änderung des Klimabonusgesetzes (3428/A) eingebracht und mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Der ursprüngliche Antrag enthielt ausschließlich redaktionelle Korrekturen.

Mit der nunmehrigen Änderung wird festgelegt, dass der regionale Klimabonus 2023 pro Person aus dem Sockelbetrag in der Höhe von 110 € sowie dem gestaffelten Regionalausgleich bestehen soll. Damit werden die Sonderregelungen aus dem Jahr 2022 für den Klimabonus – mit einem Pauschalbetrag in der Höhe von 250 € ohne Anwendung einer Regionalkategorisierung – als auch für den Anti-Teuerungsbonus gestrichen. Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag per Verordnung festgelegt werden. Die Höhe soll sich unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientieren.

Strafgefangene sollen ab diesem Jahr keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten. Konkret werden Personen ausgeschlossen, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden. Damit werden diese Personen jenen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden. Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus soll auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert werden. Ebenso sind Regelungen zur Datenübermittlung und zur Verbesserung der Datenqualität vorgesehen. Damit soll auch die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

“Nach dem Klimabonus ist vor dem Klimabonus” begründete Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Idee hinter der Novelle. Eines der “größten Digitalisierungsprojekte” der Bundesregierung sei vergangenes Jahr zu 98% problemlos abgewickelt worden. Man habe bei der ersten Durchführung viel gelernt. Dieses Verbesserungspotenzial habe man in die aktuelle Regelung eingearbeitet. Wesentlich sei, dass der Sockelbetrag von ursprünglich 100 € auf 110 € erhöht werde und man zur ebenfalls ursprünglich vorgesehen regionalen Differenzierung zurück kehre. Ein Ziel sei auch, die Zahl der nutzbaren Kontodaten zu erhöhen. Die Bevölkerung werde mit einem Schreiben in Kürze informiert und die Auszahlung werde im September automatisch und ohne Antrag starten.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden einhellig vertagt und sollen in einer weiteren Sitzung des Umweltausschusses behandelt werden. Dies betraf mehrere klima- und umweltpolitische Initiativen der SPÖ (3257/A(E), 3348/A(E), 3345/A(E) und 3114/A(E)), der FPÖ (3338/A(E)) und 3421/A(E)) und der NEOS (1985/A(E), 2749/A(E), 131/A(E), 859/A(E) und 683/A(E)). Inhaltlich fokussierten sie unter anderem auf die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (3346/A(E) und 3434/A(E)) und die Reduktion der Flächenversiegelung (559/A(E) und 3347/A(E)). (Schluss Umweltausschuss) pst/wit

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