ALSAG-Novelle passiert einstimmig Länderkammer

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Eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes passierte einstimmig die Länderkammer. Einstimmig angenommen wurden in der Bundesratssitzung zudem die Ratifikation und eine Änderung des Göteborg-Protokolls zur Verbesserung der Luftqualität. Mit Stimmenmehrheit sprachen sich die Bundesräte zudem für die Verlängerung des Energiekostenzuschussgesetzes sowie für den Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige für das Jahr 2023 aus. Weiters stimmten die Bundesräte mehrheitlich dafür, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch weiterhin eine Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhalten. Grünes Licht gab es außerdem für eine Gesetzesänderung, die Rechenzentren dazu verpflichtet, Daten über ihren Energieverbrauch zu melden.

Einhellige Zustimmung gab es für ein Abkommen mit Deutschland zur grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen. Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde der Bericht von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner über die EU-Vorhaben im 2024 in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Flächen ehemaliger Industrie- und Gewerbestandorte wieder nutzen

Grünes Licht gab der Bundesrat heute für eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG). Die Gesetzesänderung, die einstimmig angenommen wurde, zielt auf eine stärkere Revitalisierung von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten und damit auf eine Reduktion des Flächenverbrauchs ab. Geschaffen wird zudem ein eigenes und neues Verfahrensrecht, welches eine rasche und kostengünstige Altlastensanierung unter Beibehaltung hoher Gesundheits- und Umweltschutzstandards gewährleisten soll. Die Novelle enthält weiters ein geändertes Haftungssystem für Altlasten. Ein zentral abrufbares Altlastenportal soll außerdem für mehr Transparenz sorgen.

Diese Gesetzesnovelle sei eines der größten Umweltgesetze dieser Legislaturperiode. Sie trage dazu bei, Altlastensanierung besser, rascher und sinnhafter anzugehen, sagte Umweltministerin Leonore Gewessler. Österreich sei Negativweltmeister beim Zubetonieren und Flächenverwenden, daher komme dem Recycling von Brachflächen große Bedeutung zu.

Bundesrat billigt Verlängerung des Energiekostenzuschussgesetzes und Gewährung eines Energiekostenzuschusses 2023 für Neue Selbstständige

Mehrheitlich stimmten die Bundesräte für eine Novelle zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, welche das Pauschalfördermodell des Energiekostenzuschusses (Energiekostenpauschale) betrifft. Um sämtliche Förderanträge von Kleinunternehmen für das Jahr 2023 abwickeln zu können, werden technische Adaptierungen vorgenommen und die Gültigkeitsdauer des Gesetzes zur Durchführung der Förderprogramme bis Ende 2025 verlängert.

Stimmenmehrheit gab es auch für die Gewährung eines Energiekostenzuschusses in der Höhe von 410 € für das Jahr 2023 für Neue Selbstständige. Einen derartigen Zuschuss hatte es bereits für das Jahr 2022 gegeben. Die Auszahlung soll in Form einer einmaligen Gutschrift auf das Versicherten-Beitragskonto im dritten Quartal 2024 erfolgen. Profitieren vom Zuschuss werden auch Neue Selbständige, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG (und nicht im GSVG) versichert sind – sie sollen überdies eine Nachzahlung für das Jahr 2022 erhalten.

Förderung für die Errichtung von PV-Anlagen, Datenveröffentlichung von Rechenzentren

Eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes passierte mit Stimmenmehrheit die Länderkammer. Damit ist sichergestellt, dass vorsteuerabzugsberechtigte gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch weiterhin eine Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhalten.

Ebenfalls mehrheitliche Zustimmung gab es für eine Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes, mit welcher EU-Vorgaben umgesetzt werden. Rechenzentren mit einer elektrischen Nennleistung für Informationstechnologie von mindestens 500 kW werden demnach ab 15. Mai 2024 zu jährlichen Meldungen bzw. Veröffentlichungen bestimmter Daten verpflichtet. Dabei geht es etwa um den Energieverbrauch, Temperatursollwerte, die Nutzung von Abwärme, den Wasserverbrauch und den Einsatz erneuerbarer Energien. Ausnahmen sind nur für Rechenzentren vorgesehen, die ausschließlich für die Bereiche Landesverteidigung, Zivil- und Katastrophenschutz genutzt werden. Die erhobenen Daten könnten in weiterer Folge dazu verwendet werden, Nachhaltigkeitsindikatoren für den – äußerst energieintensiven – IKT-Sektor festzulegen, heißt es in der Initiative.

Zustimmung zur Ratifikation des Göteborg-Protokolls

Einhellige Zustimmung gab von der Länderkammer zur Ratifikation des Göteborg-Protokolls. Dieses zielt darauf ab, die Wirkungen von bestimmten Luftschadstoffen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu reduzieren. Im Fokus stehen die Begrenzung und Verringerung der Auswirkungen von Versauerung durch Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Ammoniak, von Eutrophierung (Überdüngung) durch Eintrag von Stickstoffoxiden und Ammoniak sowie von bodennahem Ozon.

Das Göteborg-Protokoll und seine Anhänge wurden im Jahr 2012 geändert. Diese Änderung wurde ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit genehmigt. Darin enthalten sind Verpflichtungen zum besonders gesundheitsrelevanten Luftschadstoff Feinstaub PM2,5 sowie Emissionsminderungsziele, die seit dem Jahr 2020 einzuhalten sind. Ein besonderes Augenmerk wurde zudem auf die Minderung von Rußpartikeln (Black Carbon, BC) gelegt.

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