Österreich besiegelt Ende von Gasheizungen in Neubauten

Foto: Heizung

Künftig dürfen in Österreich keine Gasheizungen mehr in Neubauten errichtet werden. Dies sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz vor, das den Nationalrat heute passierte. Weiters beschlossen die Abgeordneten einen Zweckzuschuss an die Bundesländer für die Förderung des Heizungstausches und thermischer Sanierungen. Während sich SPÖ, Grüne und NEOS bei den Gasheizungen eine weiterreichende Regelung wünschten, sprach sich die ÖVP für das gewählte Modell der Anreize in Form von Förderungen und gegen Verbote aus. Außerdem passierte ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen den Nationalrat, mit dem die EU-Emissionshandelsrichtlinie und der EU-CO2-Grenzausgleich national umgesetzt werden.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Keine Gasheizungen mehr im Neubau

Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schafft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, soll für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bestand an potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen nicht weiter anwächst. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 werden in das neue EWG integriert.

Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die Förderung thermischer Sanierungen wird es zusätzlich einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 im Ausmaß von maximal 50 Mio. € geben. Dies sieht ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag für ein Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz vor. Die Länder sollen damit den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen im Sinne des Umweltförderungsgesetzes unterstützen und so zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors beizutragen. Der Zweckzuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Länder ihre Fördersätze für thermisch-energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen jedenfalls nicht verringern. Die Abgeordneten stimmten beiden Vorlagen mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit zu.

Das EWG sei ein wichtiger Schritt und deutlicher Beitrag, um sich weg von fossilen Energien zu bewegen, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Heizungstausch werde so attraktiv wie noch nie. Es würden alle Menschen unterstützt, ein neues Heizungssystem einzubauen. Damit werde ein “Boom” erwartet. Für das Einbauverbot sei noch eine Notifizierung der Europäischen Kommission notwendig, wies Gewessler hin. Die Förderungen hingegen würden bereits ab Jahresanfang zur Verfügung stehen.

Eine umfassende gesetzliche Grundlage, um von fossilen Heizsystemen wegzukommen, und die dabei die Interessen der Bürger:innen und Mieter:innen sicherstellt, wäre sinnvoller gewesen, meinte Alois Schroll (SPÖ). Als “Meilenstein” befand Schroll die Förderungen für einkommensschwache Haushalte.

EU-Emissionshandelsrichtlinie und EU-CO2-Grenzausgleich wird umgesetzt

Der EU-Mechanismus CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern mit CO2-intensiven Industrien. Per Initiativantrag haben ÖVP und Grüne die nationalen Bestimmungen zum Vollzug der CBAM-Verordnung auf den Weg gebracht. Der Antrag wurde mit Mehrheit vom Nationalrat angenommen. Wesentliches Ziel ist es, das so genannte Carbon Leakage zu verhindern, was bedeutet, dass die Produktion in Länder verlagert wird, in denen die Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind, und damit die Bemühungen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zunichte gemacht werden. Die Implementierung von CBAM beginnt mit einer Übergangsphase mit Meldepflichten, ab 1. Jänner 2026 beginnt die CO2-Bepreisungsphase. Mit der Novelle wird auch das Emissionszertifikategesetz novelliert und so die revidierte EU-Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt. Angepasst wird damit unter anderem der Reduktionspfad für den EU-Emissionshandel (ETS) im Einklang mit dem EU-Emissions-Reduktionsziel für 2030 von minus 55 % im Verhältnis zu 1990. Zusätzlich zum EU-Handelssystem für Emissionszertifikate ETS-1 soll ein zweites Emissionshandelssystem ETS-2 für Emissionen von Gebäuden, des Straßenverkehrs sowie weiterer Sektoren eingeführt werden.

Der Hintergrund der CO2-Bepreisung sei, dass es sich auszahlen soll, klimafreundliche Entscheidungen zu treffen, betonte hingegen Jakob Schwarz (Grüne). Er sei daher auch gegen ein Aussetzen der CO2-Bepreisung. Die mit der Regelung nun eingeführten “Klimazölle” würden die Industrie vor unfairer Konkurrenz aus Ländern mit niedrigen Standards schützen. (Fortsetzung Nationalrat) sox/pst

Ähnliche Beiträge