Bundesrat bestätigt Verlängerung der Strompreisbremse bis 2024

Foto: Energiepreis

Um den hohen Strompreisen und der Inflation auch im Jahr 2024 entgegenzuwirken, passierten heute die Verlängerung der Strompreisbremse und das Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags den Bundesrat. Ebenso befürworteten die Bundesräte die nationale Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie und des EU-CO2-Grenzausgleichs. Weiters wird es für die Jahre 2024 und 2025 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer für die Förderung des Tausches bestehender Heizungsanlagen und thermischer Sanierungen geben.

Strompreisbremse wird bis 2024 verlängert

Um den inflationsdämpfenden Effekt angesichts anhaltender überdurchschnittlicher Inflationsraten fortzuführen, werden der Stromkostenzuschuss, der Stromkostenergänzungszuschuss und der Netzkostenzuschuss um sechs Monate verlängert. Dafür gab der Bundesrat heute mehrheitlich seine Zustimmung. Bei Bedarf kann die Energieministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister den Stromkostenergänzungs- und den Netzkostenzuschuss durch Verordnung sowohl zeitlich als auch in der Höhe anpassen.

Die SPÖ stimme der Verlängerung zu, „da es den Menschen zugute kommt“, unterstrich Bettina Lancaster (SPÖ/O). Um die Kostensteigerungen zu dämpfen, wären für die SPÖ-Mandatarin jedoch Eingriffe in den Markt besser gewesen.

EU-Emissionshandelsrichtlinie und EU-CO2-Grenzausgleich wird umgesetzt

Der EU-Mechanismus CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern mit CO2-intensiven Industrien. Per Initiativantrag haben ÖVP und Grüne die nationalen Bestimmungen zum Vollzug der CBAM-Verordnung auf den Weg gebracht. Der Antrag wurde mit Mehrheit vom Bundesrat angenommen. Wesentliches Ziel ist es, das so genannte Carbon-Leakage zu verhindern, damit Produktionen nicht in Länder verlagert wird, in denen die Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind. Die Implementierung von CBAM beginnt mit einer Übergangsphase mit Meldepflichten und ab 2026 beginnt die CO2-Bepreisungsphase. Außerdem wird das Emissionszertifikategesetz novelliert und so die revidierte EU-Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt. Angepasst wird damit unter anderem der Reduktionspfad für den EU-Emissionshandel (ETS) im Einklang mit dem EU-Emissions-Reduktionsziel für 2030 von minus 55 % im Verhältnis zu 1990. Zusätzlich zum EU-Handelssystem für Emissionszertifikate ETS-1 soll ein zweites Emissionshandelssystem ETS-2 für Emissionen von Gebäuden, des Straßenverkehrs sowie weiterer Sektoren eingeführt werden.

50 Mio. € Zweckzuschuss an Länder für Heizungsumstieg

Für die Jahre 2024 und 2025 wird es für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die Förderung thermischer Sanierungen einen Zweckzuschuss an die Länder im Ausmaß von maximal 50 Mio. € geben. Das dementsprechende Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz passierte heute mehrheitlich den Bundesrat. Die Länder sollen damit zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors beizutragen.

Erneuerbaren-Förderpauschale wird auch 2024 ausgesetzt

Durch die von der Länderkammer mehrheitlich angenommenen Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und im Ökostromgesetz (ÖSG) wird die Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für 2024 ausgesetzt. Damit ist hier die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittel-Mehrheit in der Länderkammer gegeben. Begründet wird der Schritt mit den nach wie vor hohen Strompreisen und der inflationsanheizenden Wirkung der beiden Steuerungsinstrumente. Die Änderungen im Ökostromgesetz betreffen unter anderem Betreiber:innen von Ökostromanlagen und ihre Möglichkeit, den in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom zum Marktpreis vergütet zu bekommen.

Auszahlung des Klimabonus soll verbessert werden

Mit Stimmenmehrheit passierte eine Änderung des Klimabonusgesetzes den Bundesrat. Die Änderung soll dazu führen, dass bei der Auszahlung des Klimabonus die Zahl der Banküberweisungen anstelle der postalischen Übermittlung von Gutscheinen erhöht wird. Um die notwendige Datenbasis zu verbessern und mehr Kontodaten von Bezieher:innen zu erhalten, soll der/die Bundeskanzler:in künftig die Daten von Personen, die eine wiederkehrende Geldleistung vom Bund beziehen, zur Auszahlung des Klimabonus zur Verfügung stellen.

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