Mehr Fördergelder für Sanierungen und Neubauten sollen leistbaren Wohnraum in Wien in Zukunft sichern und umfassen auch Maßnahmen zum Klimaschutz. All das ist in der Novelle der Neubauverordnung sowie der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 geregelt, die Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl (SPÖ) heute, Montag zusammen mit Wohnbausprecherin der NEOS Wien, Selma Arapovic präsentierte.
„Der Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus ist damit langfristig abgesichert. Der Neubau von leistbarem Wohnraum wird nicht mehr ohne Möglichkeiten für nachhaltige Sanierungen gedacht werden. Und bei jeder Sanierung der Zukunft muss automatisch die Dekarbonisierung berücksichtigt werden. Denn das ganzheitliche Wiener Wohnbaumodell ist nicht nur am Puls der Zeit, sondern setzt internationale Maßstäbe für das Wohnen der Zukunft“, sagte Gaál. Arapovic ergänzte: “Dabei fördern wir auch aktiv Maßnahmen, die uns dem Ziel der Klimaneutralität 2040 näherbringen.“
115 Millionen für die Neubauverordnung
Alle Haupt-Förderungssätze werden um 100 Euro/m2 angehoben, bei kleineren Bauvorhaben unter 2.000 m² steigt die Fördersumme um 250 Euro/m2. Die Förderungen für SMART-Wohnungen und den Gemeindebau NEU werden verdoppelt. Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen (z.B. Denkmalschutz, Lückenverbauung etc.) haben die Möglichkeit auf eine Zusatzförderung. Zukünftig gibt es weniger Mietwohnungen mit Kaufoption, um leistbaren Wohnraum abzusichern.
Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
Mit einem Jahresbudget von etwa 112 Millionen Euro werden Sanierungen von Gebäuden und Wohnungen unterstützt. Außerdem wird die Abwicklung der Förderungen vereinfacht und der Bezieher*innenkreis erweitert. Für Maßnahmen, die dem Klima zugutekommen, wie etwa der Umbau von einem Gas- auf einen Elektroherd, gibt es eine spezielle Dekarbonisierungsprämie. Weitere Förderungen betreffen die energetische Sanierung von gebäudetechnischen Systemen, Heizungsumstellungen auf alternative Energiesysteme u.v.m.
Die Neubauverordnung soll bis Monatsende in Kraft treten, der Start der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung ist für das Frühjahr 2024 geplant.