Klimabonus 2023 mit 110 € Sockelbetrag passiert Bundesrat

Foto: Parlament in Wien

Kein Veto der Länderkammer gab es heute für die Neuregelung des Klimabonus für 2023, der ab September ausbezahlt werden soll. In diesem Jahr wird er laut Neufassung des Klimabonusgesetzes aus einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person bestehen.

Klimabonus 2023

Basierend auf einem Initiativantrag  zum Klimabonusgesetz, der in Umweltausschuss und Nationalrat noch präzisiert wurde, wird der regionale Klimabonus für 2023 pro Person mit einem Sockelbetrag in der Höhe von 110 € sowie einem gestaffelten Regionalausgleich festgelegt. Sonderregelungen des Jahres 2022 für den Klimabonus sowie für den Anti-Teuerungsbonus wurden damit gestrichen. Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag dann per Verordnung festgelegt werden, wobei sich die Höhe unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientiert.

Keinen Klimabonus erhalten können laut Neuregelung Strafgefangene, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden, und Personen, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden. Auch alle Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, sich aber auf Basis der verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen legal in Österreich aufhalten und die Anspruchsvoraussetzung erfüllen, erhalten Anspruch auf den Klimabonus. Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus wird auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert. Ebenso sind neue Regelungen zur Datenübermittlung und zur Verbesserung der Datenqualität zur Erhöhung der Treffsicherheit vorgesehen.

Plenardebatte: Koalition und Gewessler sehen “Erfolgsgeschichte”, Oppositionsfraktionen unterschiedliche Kritikpunkte

Dass es Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes geben muss, sei unbestritten, hielt Daniel Schmid (SPÖ/T) im Plenum fest. Doch müssten diese  auch eine Lenkungswirkung entfalten, was durch den Klimabonus nicht geschehe. Anstatt die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung über “fragwürdige Almosen aus der Staatskasse” wieder zu verteilen, sollten diese besser in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fließen. Dies würde tatsächlich ein klimafreundliches Verhalten fördern, so Schmid. Zudem würden die 1,55 Mrd. € nicht sozial gestaffelt ausgezahlt, weshalb er die soziale Treffsicherheit des Klimabonus in Frage stellte.

Von Seiten der Freiheitlichen erteilten Markus Leinfellner (FPÖ/St) und Michael Bernard (FPÖ/N) der Neuregelung des Klimabonus eine Absage. Ihre Fraktion stimme deshalb nicht zu, da sie auch die CO2-Bepreisung ablehnten, erklärte Bernard. Laut ihm gehöre dies zu jenen “Belastungseskapaden” der Bundesregierung, zu denen auch die NOVA-Erhöhung zähle. Er sprach von den aus seiner Sicht verheerenden Folgen, die der Ausstieg aus fossiler Energie für die Automobilindustrie, ihre Zulieferer und die damit verbundenen Arbeitsplätze bedeute.

NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky aus Wien stieß sich vor allem an der Vorgehensweise der Bundesregierung. So habe das Klimaministerium, noch bevor die Gesetzesänderung alle parlamentarischen Hürden genommen hatte, bereits Informationsschreiben zur Neuregelung des Klimabonus ausgesendet. Dies stelle eine Missachtung des Parlamentarismus dar. Zudem sei die Kategorisierung beim gestaffelten Regionalausgleich nicht nachvollziehbar, wie Arlamovsky bemängelte.

Die CO2-Bepreisung würde jetzt noch keine signifikante Lenkungswirkung entfalten, gestand Adi Gross (Grüne/V) ein, doch werde sich das mit steigenden Preisen – langsam und planbar – ändern. Niemand werde von größeren Preissprüngen überrascht. Es sei jedoch im Sinne des “Überlebensschutzes” unabdingbar, “das was uns kaputt macht” stetig und planbar teurer zu machen. Das Einkommen der Haushalte werde dadurch nicht geschmälert – besonders jener nicht mit geringem Einkommen, erklärte Gross. Letztere würden auch weniger CO2-emittieren, als Haushalte mit hohem Einkommen. Sie profitieren laut Gross also überdurchschnittlich vom Klimabonus, was einen zusätzlichen positiven sozialpolitischen Effekt bedeute. Auch in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs werde nun so viel investiert, wie noch nie.

Sandra Lassnig (ÖVP/K) verwies auf über 40 Mrd. €, die im letzten Jahr an Entlastungs- und Hilfspaketen der Bevölkerung zugutegekommen seien. Mit dem Klimabonus würden speziell Menschen im ländlichen Raum entlastet, wobei auch weiterhin  “wichtige öffentliche Verkehrsprojekte”, wie der Koralmtunnel, vorangetrieben würden.

Der Klimabonus sei eine “wirkliche Erfolgsgeschichte” und zudem “das größte Digitalisierungsprojekt, das die Republik je gesehen hat”, zeigte sich Umweltministerin Leonore Gewessler überzeugt. Die wesentlichen Änderungen in diesem Jahr beträfen die Einbindung neuer Datenlieferanten, um den Überweisungsanteil von 85 % im letzten Jahr noch zu erhöhen. Der Sockelbetrag sei von 100 € auf 110 € erhöht worden und die Staffelung beim Regionalausgleich basiere auf Daten der Statistik Austria – nicht um Verantwortung abzuschieben, sondern um die Gemeindekategorisierung nicht zur “politischen Manövriermasse machen zu lassen”, so Gewessler. Neu sei heuer auch, dass Wien dahingehend “bezirksweise” betrachtet werde.

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