Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige und NPO

Foto: Parlament in Wien

Im Wirtschafts- und Energieteil hat der Nationalrat in Österreich einen Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige und für Non-Profit-Organisationen beschlossen. Außerdem stimmten die Abgeordneten dafür, dass die Unterstützungsinstrumente Energiekostenzuschuss und Strompreiskosten-Ausgleich künftig kombiniert werden dürfen.

Eine Mehrheit gab es auch für eine Verschärfung der Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Vorratspflicht zur Erdölbevorratung. Mehr Informationsmaßnahmen für Verbraucher:innen im Hinblick auf das günstigste Stromprodukt, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig war, beschlossen die Abgeordneten einstimmig. Außerdem sprachen sie sich dafür auf, künftig die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Selbstständigen im KMU-Bericht zu beleuchten.

In der Minderheit blieben im Zuge der Debatte von der SPÖ eingebrachte Entschließungsanträge gegen einen Energiekostenzuschuss für politische Akademien sowie für eine vorgezogene Pensionsanpassung.

Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige und NPOs

Neue Selbstständige erhalten einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 €. Die dafür nötige Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) wurde im Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Gelten soll die Förderung für jene Neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 €) nicht erreicht. Die Gutschrift auf das Versicherten-Beitragskonto soll im vierten Quartal 2023 erfolgen.

Auch Non-Profit-Organisationen erhalten einen Energiekostenzuschuss. Das mehrheitlich beschlossene neue Gesetz sieht in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten für jene Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind. Insgesamt wird dafür ein Betrag von bis zu 140 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Berechtigtenkreis wird – angelehnt an das NPO-Fondsgesetz – näher definiert, wobei insbesondere politische Parteien von der Förderung ausgeschlossen werden.

Ebenfalls mehrheitlich beschlossen hat der Nationalrat eine Kombinierbarkeit von Energiekostenzuschuss und Strompreiskosten-Ausgleich. Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 sieht für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren einen Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 über CO2-Kosten bzw. Versteigerungserlöse vor. Bisher war eine Kombination ausgeschlossen.

Novelle für mehr Transparenz und Wettbewerb im Strommarkt

Auch eine Initiative der Koalitionsparteien für mehr Informationsmaßnahmen zum günstigsten Stromprodukt für Verbraucher:innen, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig war, wurde einstimmig beschlossen. Konkret soll der Tarifkalkulator der E-Control weiter verbessert, Vergünstigungen beim Strom bereits durch eine Anpassung der Teilbeträge und nicht erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt sowie auf die Anbieterwechselmöglichkeit hingewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage wurde mit Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geschaffen. Die SPÖ stimmte erstmals seit ihrer im Mai ausgerufenen Blockade wieder für eine Zweidrittelmaterie.

Sanktionen zur Vorratspflicht bei Erdöl-Pflichtnotstandsreserve

Einstimmig hat der Nationalrat eine Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes beschlossen, die schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorratspflicht von Erdöl bringt. Vorratspflichtigen – also etwa Importeuren von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen oder Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen – drohen damit im Falle eines verwaltungsstrafrechtlichen Verstoßes bei der Vorratspflicht künftig Geldstrafen bis zu 116.240 € bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen, wenn sie in einem Kalendermonat der Bevorratungsperiode der Vorratspflicht nicht nachkommen.

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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