In Österreich startet der Reparaturbonus

Bis zu 200 Euro können Konsumentinnen und Konsumenten seit heute, 26. April 2022, in Anspruch nehmen – und zwar je Reparatur von typischen Elektro- und Elektro nik-Haushaltsgeräten. Der bundesweite Reparaturbonus, der mit 130 Mio. Euro bis 2026 dotiert ist und aus dem EU-Aufbau- und Resilienzplan finanziert wird, kann über die Webseite www.reparaturbonus.at in Anspruch genommen werden. Dort sind österreichweit bereits mehr als 1.200 Reparaturbetriebe als Partner gelistet, bei denen der Bonus geltend gemacht werden kann. „Das ist eine Win-win-win-Situation: Damit werden die Umwelt und die Geldbörsen der Verbraucherinnen und Verbraucher geschont. Und es ist eine tolle Gelegenheit, um unsere vielen hochkompetenten Reparaturbetriebe vor den Vorhang zu holen“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die hohe Beteiligung an Betrieben freut mich sehr. Das ist die Bestätigung, dass in Österreichs kleinstrukturiertem Gewerbe und Handwerk äußerst nachhaltig gewirtschaftet wird.“

Wegwerf-Denken ist überholt

„Bei Reparaturen gilt häufig der Grundsatz: Kleine Ursache, große Wirkung. Bisweilen kann der Austausch eines kleinen und vergleichsweise günstigen Bauteils die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten um viele Jahre verlängern“, sagt Martin Karall, Berufsgruppensprecher der Kommunikationstechniker. „Der Kunde erspart sich so Geld, es werden die Ressourcen geschont und Müll vermieden. Und unsere Betriebe können ihre hohe Kompetenz und ihr Reparatur-Know-how unter Beweis stellen.“ Gerade jetzt, wo viel über knappe Rohstoffe und Ressourcen diskutiert wird, trage das zur Bewusstseinsbildung bei: „Das Wegwerf-Denken passt nicht mehr in unsere Zeit“, so Karall.

„Den Gesundheitsberufen ist die Schonung von Ressourcen und Vermeidung von Abfällen schon länger ein Anliegen“, sagt auch Josef Riegler, Bundesinnungsmeister der Gesundheitsberufe: „Der Reparaturbonus zielt exakt darauf ab. Privatpersonen können diesen auch für die Verrechnung von Reparaturen bei Hörgeräten und elektrischen Mobilitätshilfen in Anspruch nehmen. Unsere Mitgliedsbetriebe profitieren dann von Mehraufträgen und die Kunden werden darüber hinaus mit einer Förderung belohnt.“

(Anm.: Der Bonus kann bei der Abrechnung von Reparaturleistungen mit den Sozialversicherungsträgern nicht in Anspruch genommen werden).

Die Maßnahme komme absolut zur richtigen Zeit, betont Riegler: „Der Reparaturbonus ist mit Sicherheit für die Umwelt, aber auch für den Wirtschaftsstandort Österreich eine sinnvolle Unterstützung – gerade im Hinblick auf die aktuellen Lieferengpässe und Preisentwicklungen am Materialmarkt.“

  • Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die typischerweise im Haushalt verwendet werden.
  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können 50 Prozent der Reparaturkosten (bis maximal 200 Euro je Reparatur) oder 30 Euro für Kostenvoranschläge in Anspruch nehmen.
  • Erforderlich ist lediglich der Download eines Bons – im Förderzeitraum können beliebig viele Bons eingelöst werden.
  • Alle Informationen auf der Seite: www.reparaturbonus.at (PWK167/HSP)

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