Diskussion um UVP-Verfahren in Österreich

Foto: Umweltprüfung

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ortet dagegen Handlungsbedarf: „Die positive Darstellung der raschen UVP-Verfahren, die zum heute vorgelegten UVP-Bericht des BMK kommuniziert wurde, kann die WKÖ nicht teilen. Der aktuelle UVP-Bericht des BMK weist die Dauern von Genehmigungsverfahren anhand von Medianen aus. Diese Darstellung ist aber, wie die WKÖ bereits mehrfach betonte, nur bedingt aussagekräftig.“, so Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Mediane geben in einer Reihe von zahlenförmigen Ergebnissen jenen Wert an, der genau in der Mitte der Zahlenreihe liegt. Ausreißer werden somit nicht adäquat abgebildet. Zielführender wäre daher die Angabe eines arithmetischen Mittelwerts.

Weiters werden die Dauern im Bericht erst ab dem vollständigen Vorliegen aller Projektunterlagen dargestellt. Für den Projektwerber ist der Zeitraum maßgeblich, der ab Antragstellung bis zur rechtskräftigen Genehmigung verstreicht – der ist deutlich länger. Dazu kommt im Vorfeld der Einreichung ein enormer Ermittlungsaufwand, den der Projektwerber für die Erstellung seiner Unterlagen leisten muss, von gut einem Jahr, was in keiner Statistik aufscheint.

Wie enorm die Verfahrensdauern bei größeren, insbesondere auch für die Klima- und Energiewende bedeutsamen Vorhaben sind, zeige eine Erhebung der Verfahrensdauern, die die WKÖ anhand der UBA-Datenbank erstellt hat: Danach gehen bis zur Genehmigung 5 bis 10 Jahre ins Land.

Vorschläge zur Gewinnung einer tragfähigen Faktenbasis zu tatsächlichen Verfahrensdauern

Für wirklich aussagekräftige Daten wäre es sinnvoll, die Erhebung auch nach Projekttypen zu clustern. „Den dringenden Handlungsbedarf bei den zu langen UVP-Verfahren hat das Umweltministerium selbst erkannt, indem sie im Herbst des Vorjahres eine Arbeitsgruppe zur Erhöhung der Effizienz der UVP-Verfahren eingerichtet hat. Die WKÖ hat bereits zahlreiche, praxistaugliche Vorschläge dazu vorgelegt, die in die Novelle zum UVP-Gesetz einfließen sollten“, so Streitner abschließend.

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