Deutschland: 49-Euro-Ticket kommt ab Januar

Foto: Berlin Hauptbahnhof

Bund und Länder haben sich auf verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Bürger:innen geeinigt. Der Nachfolger für das 9-Euro-Ticket heißt “Deutschlandticket” und soll für monatlich 49 Euro ab 1. Januar 2023 bundesweit verfügbar sein. Darüber hinaus soll die Gaspreisbremse im März 2023 in Kraft treten – laut Beschluss der Bund-Länder-Runde wird eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 angestrebt, wie die tagesschau berichtet.  Der Nachfolger für das 9-Euro-Ticket heißt “Deutschlandticket” und soll für monatlich 49 Euro ab 1. Januar 2023 bundesweit verfügbar sein. Die Kosten teilen sich Bund und Länder mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Außerdem zahlt der Bund Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro, die jährlich um drei Prozent steigen sollen.

Darüber hinaus soll die Gaspreisbremse im März 2023 in Kraft treten – laut Beschluss der Bund-Länder-Runde wird eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 angestrebt. Zur Überbrückung bis Februar übernimmt der Bund im Rahmen einer “Soforthilfe” die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Konkret soll das Gas für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs nur 12 Cent und Wärme nur 9,5 Cent pro Kilowattstunde kosten. Der Vorjahresverbrauch bezieht sich auf die Jahresverbrauchsprognose für die Abschlagszahlung für September 2022. Daneben soll für bis zu 25.000 große Industriebetriebe ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen, die den Verbrauch von 70 Prozent des Jahres 2021 subventioniert.

Die Strompreisbremse ist indes ab Januar geplant. Dabei werden Haushalten und kleineren Unternehmen 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bereitgestellt. Die Differenz wird monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet, heißt es im Beschluss. Auch Industriebetriebe sollen einen garantierten Nettopreis von 13 Cent pro Kilowattstunde für ein Strom-Grundkontingent von 70 Prozent des Verbrauchs vom Jahr 2021 bekommen. Finanziert werden sollen die Gas- und Strompreisbremse aus dem 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Ein Teil der Strompreisbremse – voraussichtlich ein zweistelliger Milliardenbetrag – soll zudem über die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bezahlt.

Die Maßnahmen sollen am 18. November 2022 im Kabinett in Berlin gebilligt werden.

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