Die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums und der Automobilimporteure sowie der Zweiradimporteure wird 2024 nahtlos fortgesetzt. Ab 21. Februar können Anträge unter umweltfoerderung.at gestellt werden. Gefördert wird der Kauf von E-Autos für Privatpersonen mit bis zu 5.000 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 2.300 Euro gefördert. Die Förderaktion ist Teil des Jahresprogrammes 2024 des Klima- und Energiefonds.
Insgesamt werden dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung gestellt. Die Zahlen der PKW Neuzulassungen vergangenen Jahres zeigen den großen Erfolg des Förderprogramms: Das Rekordjahr 2023 verzeichnet einen Anteil von 19,9 Prozent an reinen E-Autos. Damit wurden erstmals mehr E-Autos neuzugelassen als Autos mit Dieselantrieb.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Zukunft auf der Straße ist elektrisch. Daher setzen wir die erfolgreiche E-Mobilitätsförderung auch dieses Jahr wieder fort. Mit ihr unterstützen wir den Umstieg auf emissionsfreie Autos und investieren so in saubere und klimafreundliche Mobilität. So bringen wir mehr Klimaschutz auf unsere Straßen.”
ÖVP-Verkehrssprecher und Nationalratsabgeordneter Andreas Ottenschläger: „Es braucht weiterhin die Förderung der Elektromobilität, damit die Menschen und Unternehmen bei der Transformation hin zu mehr klima- und umweltfreundlicher Mobilität begleitet werden. Neben den bestehenden massiven steuerlichen Anreizen braucht es auch künftig die Anschubförderung, damit auch diese Form der Technologie leistbarer wird. Individuelle Mobilität ist uns neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs ein wichtiges Anliegen. Wir wollen insbesondere auch diejenigen abholen, die zu ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz pendeln und einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort leisten.“
Sprecher der österreichischen Automobilhersteller und -importeure Günther Kerle: „Wir begrüßen, dass es auch 2024 gelungen ist, die Elektromobilitätsankaufsförderung gemeinsam mit dem Klimaschutzministerium fortzuführen. Gerade in Zeiten, in denen in anderen Staaten aufgrund budgetärer Restriktionen Förderungen gestoppt werden, ist es aus unserer Sicht ein starkes Zeichen, dass der E-Mobilitätsbonus in Österreich unverändert zum Vorjahr weitergeführt wird. Dieser stellt ein geeignetes Instrument dar, um die Dekarbonisierung auf Österreichs Straßen auch im nächsten Jahr voranzutreiben.“
Zusätzlich werden Betriebe mit den Förderprogrammen ENIN und EBIN dabei unterstützt ihre Nutzfahrzeugs- bzw. Busflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge umzustellen. In derzeit unterversorgten Gebieten wird zu den bisherigen Infrastrukturförderungen das Förderprogramm LADIN für einen Schub beim Ladeinfrastrukturausbau sorgen.
SERVICE
Detaillierte Übersichten über alle Förderangebote finden sich ab 21. Februar 2024, 08:00 Uhr, in den beiden Förderleitfäden
„E-Mobilität für Privatpersonen“ und „E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine“.
Einreichungen sind ab 21. Februar 2024 möglich.
Weitere Informationen für Förderwerber:innen unter: Aktuelle Budgetverfügbarkeit Private und Betriebe