Verlängerung des Energiekrisenbeitrags passiert Bundesrat

Foto: Energiepreis

Grünes Licht gaben die österreichischen Bundesräte in ihrer heutigen Plenarsitzung für eine Verlängerung der Energiekrisenbeiträge für Energieunternehmen. Darüber hinaus soll als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär für 2024 angehoben werden.

Verlängerung der Energiekrisenbeiträge und Progressionsabgeltung

Mehrheitlich befürworteten die Bundesräte, dass die Energiekrisenbeiträge der Energiekonzerne für das Kalenderjahr 2024 verlängert werden. Unternehmen aus dem Energiebereich, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, sollen so einen fairen Beitrag leisten, heißt es in der Begründung des Initiativantrags von ÖVP und Grünen. Zudem erwarten sich die Regierungsparteien von der Verlängerung der im Zuge der Energiekrise eingeführten Gewinnabschöpfung eine Dämpfung der Inflation. Änderungen sind bei der Höhe der Abschöpfung und der Anrechnung von Investitionen vorgesehen. Damit sollen Investitionsanreize gesetzt werden.

Markteingriffe hätten – bis auf die abgeschlossenen Märkte von Portugal und Spanien – nirgends wirklich funktioniert, meinte Finanzminister Magnus Brunner in Richtung der Sozialdemokratie. Energieunternehmen sollen einen fairen Beitrag leisten, gleichzeitig sei es aber auch wichtig, ihre Investitionsfähigkeit zu bewahren, stünden doch in den nächsten Jahren massive Investitionen in erneuerbare Energien und in den Netzausbau an.

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise müssen Energieunternehmen einen fairen Beitrag zur Entlastung der Bürger:innen leisten, betonte Sandra Lassnig (ÖVP/K). Mit dem vorliegenden Gesetz würden Krisengewinne weiter abgeschöpft, präventiv gegen neue Preissteigerungen gewirkt und gleichzeitig Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien gesetzt.

Die Übergewinne von Energieunternehmen hätten mehr abgeschöpft gehört und daran werde der vorliegende Gesetzesentwurf nichts ändern, kritisierte Sascha Obrecht (SPÖ/W) und wünschte sich eine Bundesregierung, die für niedrige Energiepreise sorgt.

Die Mittel der Energiekrisenbeiträge würden von den Haushalten kommen, kritisierte Michael Bernard (FPÖ/NÖ), forderte eine “wirkliche Entlastung” und schlug mittels Entschließungsantrag eine Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes vor. Der Antrag blieb in der Minderheit. Trotz der aktuellen Teuerungen und einer Steigerung der Inflationsrate von über 30 % 2013 bis 2023 sei das Kilometergeld seit 15 Jahren nicht angehoben worden, untermauerte Bernard seine Forderung.

Es sei gut, dass die hohen Gewinne von Energieversorgern weiter abgeschöpft werden, meinte Adi Gross (Grüne/V). Deren Gewinne seien massiv gestiegen, ohne dass sie wirklich etwas dafür geleistet hätten. Die damit verbundenen Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien seien wichtig, da sie einerseits Österreich unabhängiger machen und andererseits gut für den Klimaschutz seien.

Im selben Initiativantrag wurde zudem eine Änderung des Einkommensteuergesetzes verankert. Damit wird als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär angehoben. Im Zuge des diesjährigen Progressionsberichts soll eine mögliche unbefristete Regelung der vorerst nur für 2024 vorgesehenen Maßnahme evaluiert werden.

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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