Maßnahmen gegen das Coronavirus

Foto: Coronavirus Grafik

Die österreichische Bundesregierung verkündet täglich neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit dem Coronavirus. Das UMWELT JOURNAL hält Sie dazu am Laufenden. Hier die Maßnahmen Österreichs gegen die Ausbreitung des Coronavirus mit Stand 28. März 2020.

Stand: 28. März 2020

Die Bundesregierung trifft alle Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich einzudämmen. Die Zuwachsraten in vielen Ländern, auch in Europa, zeigen ganz klar, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. Daher sind Schritte notwendig, die auch zur Einschränkung des öffentlichen Lebens von jedem und jeder Einzelnen führen werden:

Maßnahmen gegen das Coronavirus in Österreich:

Bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen – Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

Bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen – Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

Soziale Kontakte einschränken, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen

Die Corona-Krise ist ernst. Unser oberstes Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller in Österreich lebenden Menschen. Dazu muss die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich gebremst werden. Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Monaten verändern müssen. Daher ist das Betreten öffentlicher Orte, mit Ausnahme der unten angeführten Fälle, grundsätzlich verboten.

Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus leisten.

Verkehrsbeschränkung – Verordnung nach dem COVID-19- Maßnahmengesetz

Was ist weiterhin möglich?

  • Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
  • Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt. Sportplätze dürfen nicht betreten werden!

Wie wird kontrolliert?

Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird von der Exekutive kontrolliert. Triftige Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen.

Dauer der Maßnahmen

  • Ab wann in Kraft? 16. März 2020
  • Wie lange? Bis Ostermontag, 13. April 2020

Quarantänemaßnahmen in bestimmten Gebieten

In Tirol stehen stehen alle 279 Tiroler Gemeinden unter Quantäne. In Vorarlberg ist die gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, dem Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle, Nenzing-Dorf und Beschling in der Marktgemeinde Nenzing und in Kärnten die Gemeinde Heiligenblut betroffen. Im Bundesland Salzburg werden wegen des Coronavirus zwei ganze Täler und die Gemeinde Flachau unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind das Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein sowie das Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag. Die Gemeinden dürfen von niemanden mehr betreten oder verlassen werden. Ausnahmen sind, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen.

Veranstaltungen gänzlich untersagt

Veranstaltungen werden gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.

Einschränkungen in Handel und Gastronomie

Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben geschlossen. Explizit geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Restaurants, Bars Kaffeehäuser etc. sind ebenfalls  geschlossen. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.

Einschränkungen bei Besuchen im Krankenhaus

Angehörige von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, werden ersucht, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt.

Hochschulen geschlossen

Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, bleiben außerdem alle österreichischen Hochschulen geschlossen.

Schließungen von Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten sind geschlossen. Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Schulen und Kindergärten betreut.

Kuranstalten und Rehabilitaionseinrichtungen

Kuranstalten sind geschlossen. Rehabilitationseinrichtungen dürfen nur im Falle unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation im Anschluss an eine medizinische Akutbehandlung betreten werde.

Bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen – Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

 Soziale Kontakte einschränken

Die Corona-Krise ist ernst. Unser oberstes Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller in Österreich lebenden Menschen. Dazu muss die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich gebremst werden. Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Monaten verändern müssen. Daher ist das Betreten öffentlicher Orte, mit Ausnahme der unten angeführten Fälle, grundsätzlich verboten.

Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus leisten.

Verkehrsbeschränkungen

Was ist weiterhin möglich?

  • Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
  • Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt. Sportplätze dürfen nicht betreten werden!

Wie wird kontrolliert?

Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird von der Exekutive kontrolliert. Triftige Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen.

Dauer der Maßnahmen

  • Ab wann in Kraft? 16. März 2020
  • Wie lange? Bis Ostermontag, 13. April 2020

Quarantänemaßnahmen in bestimmten Gebieten

In Tirol stehen stehen alle 279 Tiroler Gemeinden unter Quantäne. In Vorarlberg ist die gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, dem Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und in Kärnten die Gemeinde Heiligenblut betroffen. Im Bundesland Salzburg werden wegen des Coronavirus zwei ganze Täler und die Gemeinde Flachau unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind das Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein sowie das Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag. Die Gemeinden dürfen von niemanden mehr betreten oder verlassen werden. Ausnahmen sind, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen.

Veranstaltungen gänzlich untersagt

Veranstaltungen werden gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.

Einschränkungen in Handel und Gastronomie

Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben geschlossen. Explizit geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Restaurants, Bars Kaffeehäuser etc. sind ebenfalls  geschlossen. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.

Einschränkungen bei Besuchen im Krankenhaus

Angehörige von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, werden ersucht, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt.

Hochschulen werden geschlossen

Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, werden außerdem alle österreichischen Hochschulen geschlossen.

Schließungen von Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten sind geschlossen. Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Schulen und Kindergärten betreut.

Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen

Kuranstalten sind geschlossen. Rehabilitationseinrichtungen dürfen nur im Falle unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation im Anschluss an eine medizinische Akutbehandlung betreten werde.

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