EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen soll Versorgungsketten stärken

Foto: (Rechts im Bild: Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich)

Die EU-Kommission will jetzt im März einen Vorschlag für eine europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen vorlegen, um Europas Versorgungsketten zu stärken und auf Engpässe besser vorbereitet zu sein. Das war eine Botschaft bei der Informationsveranstaltung „30 Jahre Binnenmarkt – Bilanz und Ausblick“ in der Wirtschaftskammer, WKO. (Im Bild rechts: Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich)

Unternehmen werden dabei unterstützt, gegen Unterbrechungen der Lieferketten resilienter zu werden, insbesondere durch Diversifizierung sowohl von Kunden als auch Lieferanten. Und um besser über sich zusammenbrauende Schwierigkeiten auf dem Laufenden zu sein, arbeitet die EU-Kommission auch an einem Lieferkettenfrühwarnsystem, dessen erster Leistungsausweis nach seiner Veröffentlichung im Februar von den Mitgliedsstaaten positiv aufgenommen wurde.

Was man von Seiten der Kommission betont: Die Abhängigkeiten seien nicht nur eine Frage der Versorgungssicherheit, sei es bei Energie oder Rohstoffen. Sie betreffen auch Europas Fähigkeiten, die benötigten Technologien zu entwickeln und die entsprechenden Produkte bei uns im Binnenmarkt und in anderen Weltregionen zu vermarkten. Denn dies sei wesentlich für unser Wachstumsmodell, wie es dem europäischen „Grünen Deal“ zu Grunde liegt: unser Binnenmarkt müsse für grüne Anwendungen zum weltweiten Leitmarkt werden. Hierfür sei es nötig, die regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen, damit wir die für erneuerbare Energien notwendigen Produkte wie Solarzellen, Windräder und Wärmepumpen möglichst schnell im gesamten Binnenmarkt herstellen.

Net-Zero Industry Act

Um das schneller zu erreichen, werde die Kommission ebenfalls im März einen „Net-Zero Industry Act“ vorlegen, der klare Ziele für saubere Technologien bis 2030 festlegen soll, Investitionen auf strategische Projekte entlang der gesamten Lieferkette konzentrieren und sich um eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für neue Produktionsstätten für ebensolche sauberen Erzeugnisse bemühen soll. Unter sauberen Technologiegütern werden etwa Windkraft, Solarenergie, aber auch sauberen Wasserstoff und Speicherlösungen verstanden. Die erforderlichen Investitionen sind sehr hoch, zumal in dem anvisierten Zeitrahmen bis 2030. Daher wird die Kommission zur Unterstützung der Unternehmen die Beihilferegeln vorübergehend anpassen und hat im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der siebenjährigen Finanzvorschau einen neuen Europäischen Souveränitätsfond vorgeschlagen. So will man weitere Mittel für vorgelagerte Forschung, Innovation und strategische Industrieprojekte bereitstellen, auch auf europäischer Ebene und gegebenenfalls auch in zusätzlichen Bereichen der Industrie neben den grünen Technologien.

Auch der Handel und die Diversifizierung der Lieferketten für kritische Rohstoffe für diese sauberen Güter müssen im Zusammenhang mit der angestrebten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen bedacht werden. Alle diese Ideen wurden in dem kürzlich vorgestellten Industrieplan für den „Grünen Deal“ zusammengefasst.

Von: Mag. Manfred Kainz

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