Mit dem geplanten neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll die Abrechnung des Stromverbrauchs der Haushalte umgestellt werden: Der Verbrauch soll künftig nicht mehr jährlich, sondern monatlich ermittelt werden. Die Konsumenten würden ab Inkrafttreten dann nicht mehr stets gleiche Pauschalbeträge, sondern monatlich den jeweiligen tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt bekommen. Sie sollen laut Gesetzesentwurf zwar auf Wunsch weiterhin Jahresrechnungen verlangen können, doch soll die monatliche Abrechnung zum Standard werden.
Was vom Gesetzgeber als Gewinn an Transparenz gedacht ist, kann aber für manche Haushalte tatsächlich zur Kostenfalle werden: Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, mahnte beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 7. Dezember 2023, dass hier Umstellungsprobleme auf die Konsumenten zukommen könnten: „Der monatliche Stromverbrauch kann je nach Jahreszeit enorm schwanken. Dann werden zwar im Sommer nur sehr niedrige Beträge fällig, aber dafür erlebt man im Winter unangenehme Überraschungen, wenn im Dezember und Jänner exorbitant hohe Rechnungen ins Haus kommen.“
Die jährliche Gesamtsumme würde sich durch die neue Abrechnungsmethode nicht verändern, betont Manfred Hofer, Geschäftsführer der Netz Oberösterreich GmbH. Die Kosten würden lediglich anders aufgeteilt. Bisher wird der Verbrauch einmal im Jahr am Zähler abgelesen und – je nach Vertrag – in 12, 6 oder 4 gleiche Teilbeträge geteilt. Die Konsumenten zahlen dann für das kommende Jahr regelmäßig diese gleichen Teilbeträge als pauschale Akonto-Zahlungen. Nach Ablauf des Jahres wird neuerlich der tatsächliche Verbrauch gemessen. Fällt er höher aus, ist eine Nachzahlung fällig, fällt er niedriger aus, wird dem Kunden das entsprechende Guthaben ausbezahlt oder gutgeschrieben.
„Ist die Kundenanlage mit einem der neuen digitalen Stromzähler (Anm.: smart meter) ausgestattet, kann künftig ohne Mehraufwand der Energieverbrauch zeitlich exakt dargestellt werden“, erläutert Hofer. Das ist mit den neuen Zählern auf Monats- oder Tagesbasis möglich, auf expliziten Wunsch der Kunden sogar untertägig im Viertelstundenraster.
Falls das ElWG wie geplant beschlossen wird, werden künftig die Daten für eine Monatsrechnung ermittelt. Darauf aufbauend wird eine monatliche Rechnung erstellt. Diese fällt naturgemäß im Winter höher aus als im Sommer, doch sie bildet auch geändertes Verbrauchsverhalten unmittelbar ab. Hofer: „Das Bedürfnis nach zeitnahen Stromrechnungen hat sich vor allem im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gebildet, als die Energiepreise plötzlich stark gestiegen sind. Viele Kunden wollen besser und aktueller über ihren Energieverbrauch informiert sein.“ Hier liegt auch der größte Vorteil der monatlichen Ablesung: Die Kunden erhalten volle Transparenz über ihren Verbrauch. Die Möglichkeiten der Smart Meter gehen noch weit darüber hinaus, betont Hofer: „Netzbetreiber wie die Netz Oberösterreich – die bereits zu fast 100 Prozent smart meter installiert hat – können schon jetzt Verbrauchsübersichten auf Tages-Basis zur Verfügung stellen. Wer will, kann auch die Auslesung der 15-Minuten-Verbrauchswerte aktivieren und erhält so präzise Daten darüber, wo im Tagesverlauf die Verbrauchsspitzen auftreten“.
- Ein möglicher Nachteil für die Konsumenten besteht bei der Monatsrechnung darin, dass sie nicht mehr im Vorhinein wissen, wie hoch die Stromrechnung im laufenden Monat jeweils ausfallen wird. Die Netz Oberösterreich hat dazu Modellrechnungen angestellt. Demnach ist allerdings zu erwarten, dass die Schwankungen bei Durchschnittshaushalten nur gering ausfallen. So würde beispielsweise ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von knapp 3.000 Kilowattstunden in einzelnen Wintermonaten rund 100 Euro Energiekosten bezahlen, im Sommer dagegen nur 60 Euro. Die Mehrbelastung wäre hier bei einer Umstellung von Jahres- auf Monatsrechung relativ gering.
- Anders sieht die Lage für Kunden mit Stromheizung, Klimaanlagen oder andere Großverbraucher aus. So würde ein Haushalt mit Wärmepumpe in einem typischen kalten Dezember deutlich mehr als 1.000 Kilowattstunden verbrauchen. Das würde für eine Monatsrechnung von 350 Euro und mehr sorgen, wogegen die Rechnung im Sommer nur einen Bruchteil davon ausmacht. Würde dieser Kunde weiterhin eine Jahresrechnung nutzen, könnten mit den pauschalen Monatszahlungen die Mehrkosten aus dem Winter deutlich besser über das Jahr verteilt werden.
Auf Basis dieser Berechnungen empfiehlt Hofer: „Für den statistischen Durchschnittshaushalt ohne Stromheizung und ohne Wärmepumpe wird die Umstellung keine allzu großen Folgen haben. Für Kunden mit Großverbrauchern empfiehlt sich eher der Verbleib bei der Jahresrechnung, weil die Kosten damit besser planbar bleiben.“ Für detaillierte Informationen über den eigenen Verbrauch können die Online-Portale der Netzbetreiber herangezogen werden.
Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.
Anmerkung: Die Datenbasis für die Vergleichsberechnungen sind durchschnittliche Kunden mit / ohne Wärmepumpe mit tatsächlichen Verbrauchsdaten von Oktober 2022 bis September 2023. Angenommen wird ein „Strompreis“, zusammengesetzt aus aus Energiepreis, Netztarif, Steuern und Abgaben von 30 Cent pro kWh.