Grünes Licht für Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse

Foto: Heizung

Zur Abfederung der ab 1. April geltenden 8,6-prozentigen Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten in Österreich, sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten hat der Bundesrat heute die Ausweitung der Wohnkostenunterstützung befürwortet. So sollen die für 2023 von den Bundesländern ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse von Seiten des Bundes um 225 Mio. € aufgestockt werden. Zudem wird der sogenannte “Wohnschirm”, der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Mio. € erweitert.

Grünes Licht gaben die Bundesrät:innen zudem für einen Investitionsfreibetrag für ökologische Maßnahmen von Betrieben, für Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungen, für die Aktualisierung von Doppelbesteuerungsabkommen und für Erleichterungen bei Förderungen zur Dekarbonisierung der Industrie.

Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse sowie Wohnschirm zum Schutz vor Delogierungen

Keinen Einspruch legten die Bundesrät:innen mehrheitlich gegen die Ausweitung der Wohnkostenunterstützung ein. Dieser soll helfen, die ab 1. April geltende 8,6-prozentige Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten abzufedern. So sollen die für 2023 von den Bundesländern ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse von Seiten des Bundes um 225 Mio. € aufgestockt werden. Zudem wird der sogenannte “Wohnschirm”, der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Mio. € erweitert. Die Mittel sollen zu dem bereits Ende Jänner beschlossenen Zweckzuschuss in der Höhe von 450 Mio. € hinzukommen und im Juni an die Länder übermittelt werden. Die Zuschüsse müssen wie bisher von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Das ärmste Viertel aller Haushalte werde dadurch mit durchschnittlich 225 € unterstützt, heißt es von Koalitionsseite.

Mit der nun getroffenen Ausweitung wolle die Bundesregierung von den insgesamt 2 Mio. Mietwohnungen nicht nur die 400.000 Richtwertmietwohnungen sondern alle Wohnverhältnisse unterstützen, erklärte Klara Neurauter (ÖVP/T) in der Debatte.

Die Entscheidung, keinen Mietpreisdeckel zu beschließen, sei ein “großes Geschenk” bzw. ein “Sponsern” der Vermieter:innen gewesen, kritisierte Korinna Schumann (SPÖ/W). Anstatt eine inflationsdämpfende Maßnahme zu setzen, werde die nun getroffene diese vielmehr “anheizen”.

Die “Teuerungswelle” werde dadurch nicht abgeflacht, bemängelte auch Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) neben einer aus seiner Sicht mangelnden sozialen Treffsicherheit und forderte ebenfalls eine Mietpreisbremse.

Wohnen als leistbares Gut zu erhalten, müsse in diesen Zeiten oberste Priorität für die Politik haben, meinte Marco Schreuder (Grüne/W). Die nun getroffene Maßnahme sei im Vergleich zu einer Mietpreisbremse für die Grünen zwar nur die “zweitbeste” Lösung. Dies sei aber besser als gar keine Lösung.

Investitionsfreibetrag für ökologische Maßnahmen von Betrieben

Mit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde mit Stimmenmehrheit zudem eine ökologische Maßnahme für Betriebe befürwortet. Demnach kann für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Heizungen (Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärmetauscher, Fernwärmeübergabestationen und Mikronetze) ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden.

Unterstützung zu dieser Maßnahme signalisierte Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ). “Endlich” gebe es eine gesetzliche Grundlage, damit in allen Bundesländern Bundesförderungen für Wärmepumpen, -tauscher und -übergabestationen beantragt werden können.

Als Win-Win-Situation für den Klimaschutz und für Unternehmen befürwortete Marco Schreuder (Grüne/W) die getroffene Regelung zur Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungen

Einstimmig befürwortete der Bundesrat die Umsetzung der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungen in österreichisches Recht. Im Zentrum stehen dabei Sanktionen für Verstöße gegen die europäische Verordnung und die begleitenden Aufsichts- und Verfahrensvorschriften. Dazu sollen das “Interbankenentgeltevollzugsgesetz – IEVG” erlassen und das E-Geldgesetz 2010, das Wettbewerbsgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird zuständige Behörde und erhält die notwendigen Befugnisse, um die Einhaltung der Verordnung sicherstellen zu können.

In der Minderheit blieb ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der Freiheitlichen. Darin forderten sie den uneingeschränkten Schutz des Bargeldes als Zahlungsmittel.

Aktualisierung von Doppelbesteuerungsabkommen

Für eine Gesetzesnovelle, mit der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und anderen Ländern auf den neuesten Stand des internationalen Steuerrechts gehoben werden, gaben die Bundesrät:innen einhellig ihre verfassungsmäßige Zustimmung. Konkret geht es dabei um eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des “Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung”. 34 Doppelbesteuerungsabkommen werden zusätzlich in den bestehenden Anwendungsbereich aufgenommen.

Förderungen für Projekte zur Dekarbonisierung der Industrie sollen leichter zugänglich werden

Die Änderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) wurde mehrheitlich angenommen. Damit soll die Förderung von Projekten, die der Transformation der Wirtschaft und dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern dienen sollen, ohne Ausschreibung möglich sein, wenn entsprechende Förderrichtlinien erfüllt werden. Zusätzlich werden

Präzisierungen zur Bereitstellung von Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026 (ÖARP) getroffen. Eine weitere Ergänzung betrifft die Sektoren, deren Anlagen gefördert werden können. So wird etwa die Zementindustrie miteinbezogen. (Fortsetzung Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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