EU-Kommission klagt Slowenien wegen Versäumnissen bei Abwasser

Foto: Slowenien, Ljubljana

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Slowenien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichteinhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG) zu verklagen. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass das Abwasser in urbanen Gemeinden (Klein- und Großstädten und Siedlungen) ordnungsgemäß gesammelt und behandelt wird, um unerwünschte Auswirkungen zu verhindern oder zu reduzieren.

Mithilfe des europäischen Grünen Deals will die EU das Null-Schadstoff-Ziel erreichen. Die vollständige Umsetzung der im EU-Recht verankerten Standards ist eine entscheidende Voraussetzung für den wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Slowenien hätte gemäß den Abmachungen aus dem Beitrittsvertrag seit 2016 die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vollständig erfüllen müssen. Vier Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern (Ljubljana, Trbovlje, Kočevje und Loka) erfüllen diese Anforderungen jedoch nicht, da kommunales Abwasser, das in die Kanalisation gelangt, vor seiner Einleitung in Gewässer nicht ausreichend behandelt wird.

Darüber hinaus erfüllen die Gemeinden Kočevje, Trbovlje und Loka nicht die zusätzlichen Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf empfindliche Gebiete, da kommunales Abwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, vor der Einleitung in diese Gebiete keiner weitergehenden Behandlung unterzogen wird.

Die Kommission übermittelte den slowenischen Behörden im Februar 2017 ein Aufforderungsschreiben und im Jahr 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Obwohl die slowenischen Behörden Überwachungsdaten weitergeleitet haben, um die Einhaltung der Richtlinie nachzuweisen, kommt die Kommission aufgrund der darin festgestellten Mängel und Lücken zu dem Schluss, dass die Behörden die Einhaltung der Vorschriften für die genannten Gemeinden nicht nachgewiesen haben.

Daher erhebt die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Slowenien.

Hintergrund

Gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Klein- und Großstädte sowie Siedlungen ihr Abwasser ordnungsgemäß sammeln und behandeln. Unbehandeltes Abwasser kann mit gefährlichen Chemikalien, Bakterien und Viren verseucht sein und dadurch die menschliche Gesundheit gefährden. Außerdem enthält es Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor, die das Süßwasser oder die Meeresumwelt schädigen können, weil sie übermäßiges Algenwachstum begünstigen, das anderes Leben erstickt (Eutrophierung).

Die Sammlung und Behandlung von Abwasser in den Klein- und Großstädten Europas hat sich insgesamt verbessert, jedoch in unterschiedlichem Maße in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das geht aus dem 10. Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser hervor, den die Kommission im September 2020 veröffentlicht hat.

Weitere Informationen

Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser – Übersicht

EU-Vertragsverletzungsverfahren

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