EU-Kommission klagt Slowakei wegen schlechter Luftqualität

Foto: Kosice, State Theatre and Main Street - Copyright: Maros M r a z

Die Kommission hat heute beschlossen, die Slowakei wegen schlechter Luftqualität aufgrund hoher Feinstaubwerte (PM10) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Bei Überschreitung der in den EU-Luftqualitätsvorschriften (Richtlinie 2008/50/EG) festgesetzten Grenzwerte müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne erlassen, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich gehalten wird.

Ein Schwerpunkt des europäischen Grünen Deals mit seinem Null-Schadstoff-Ziel ist die Verringerung der Luftverschmutzung, die zu den Hauptfaktoren mit negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zählt. Die vollständige Umsetzung der im EU-Recht verankerten Luftqualitätsstandards ist eine entscheidende Voraussetzung für den wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Die Slowakei hat die seit 2005 rechtsverbindlichen Tagesgrenzwerte für die PM10-Konzentrationen nicht eingehalten. Die von der Slowakei vorgelegten Daten bestätigen die systematische Überschreitung der Tagesgrenzwerte für PM10 im Luftqualitätsgebiet Banskobystrický kraj im Zeitraum 2005-2019 (mit Ausnahme des Jahres 2016) und im Ballungsraum Košice im Zeitraum 2005-2019 (mit Ausnahme der Jahre 2015 und 2016).

Die von der Slowakei vorgelegten Luftqualitätsmaßnahmen haben sich nicht als zeitnah und wirksam genug erwiesen, um die Verschmutzung auf die vereinbarten Grenzwerte zu reduzieren. Außerdem tragen sie nicht dazu bei, die Überschreitungszeiträume so kurz wie möglich zu halten, wie es das EU-Recht vorschreibt. Folglich hat die Slowakei keine angemessenen Maßnahmen zur Verringerung der PM10-Konzentrationen im Luftqualitätsgebiet Banskobystrický kraj, im Ballungsraum Košice und im Luftqualitätsgebiet Košický kraj ergriffen.

Daher verklagt die Kommission die Slowakei vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

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Košice, State Theatre and Main Street – Copyright: Maros M r a z

Hintergrund

Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ist es nach den EU-Luftqualitätsvorschriften Sache der Mitgliedstaaten, mit welchen Mitteln die Einhaltung der festgesetzten Grenzwerte sichergestellt wird. Trotz der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine gute Luftqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt die Luftverschmutzung an vielen Orten nach wie vor ein Problem dar, wobei die Lage in städtischen Gebieten besonders ernst ist.

Luftverschmutzung ist in der EU noch immer die Hauptursache für umweltbedingte Gesundheitsprobleme. Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur lassen sich jährlich rund 400.000 vorzeitige Todesfälle in Europa auf Luftverschmutzung zurückführen.

Feinstaub ist ein Gemisch aus in der Luft schwebenden festen und flüssigen Partikeln. Der Begriff PM10 bezeichnet Partikel mir einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer, die in erster Linie in Emissionen aus Industrie, Verkehr und privaten Heizungsanlagen, aber auch in Emissionen aus der Landwirtschaft auftreten. Diese Form der Umweltverschmutzung verursacht schwere Krankheiten wie Asthma, Herz- und Kreislaufprobleme sowie Lungenkrebs. Sie wirkt sich auch auf das Pflanzenwachstum und Ökosystemprozesse aus, mindert die Sicht und verringert landwirtschaftliche Erträge.

Die derzeitigen Grenzwerte der EU für PM10 traten im Januar 2005 in Kraft.

Weitere Informationen

EU-Luftqualitätspolitik

EU-Politik im Bereich der Luftverschmutzung

EU-Vertragsverletzungsverfahren

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