Bundesrat: Grünes Licht für Aus von Gasheizungen in Neubauten

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Gasheizungen dürfen künftig nicht mehr in Neubauten eingebaut werden. Der Bundesrat in Österreich hat das entsprechende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit genehmigt. Grund für die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren – der Nationalrat hatte das EWG bereits im vergangenen Dezember beschlossen – war das auf EU-Ebene durchzuführende Notifizierungsverfahren. Es konnte erst vor kurzem abgeschlossen werden.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Keine Gasheizungen mehr im Neubau

Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schafft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, wird für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bestand an potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen nicht weiter anwächst. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 werden in das neue EWG integriert. Nachdem nun das auf EU-Ebene notwendige Notifizierungsverfahren abgeschlossen wurde, konnte der Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene durch die Länderkammer abgeschlossen werden.

Energieministerin Leonore Gewessler sprach von einem “guten Gesetz”, das Klarheit auf dem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand schaffe. Dieser Weg beruhe auf zwei Säulen, mit dem EWG setze man das Verbot für den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen im Neubau um. Die zweite Säule betreffe die Förderungen für den Umstieg im Bestand. Aufgrund der durchschnittlichen Förderhöhen von 75 % geht Gewessler von hohen Heizungstauschraten aus.

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