Um im Krisenfall die Wärmeversorgung österreichischer Haushalte so lange wie möglich zu gewährleisten, beschloss der Nationalrat Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Damit soll der Kreis der geschützten Kunden auf Fernwärmeanlagen ausgeweitet werden. Zudem werden Zertifizierungen für Betreiber von Gasspeicheranlagen notwendig. Ein weiterer Beschluss betraf eine Novelle der Transparenzdatenbank, die eine Reihe an Vereinfachungen und Optimierungen bringt.
Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag der SPÖ zur Berücksichtigung von UN-Nachhaltigkeitszielen bereits im Gesetzwerdungsprozess. Einhellige Zustimmung gab es zudem für zwei NEOS-Initiativen. Darin werden verbindlich durchgeführte strukturierte Haushaltsanalysen – sogenannte “Spending-Reviews” – sowie die Veröffentlichung der Spending-Review Schulgesundheit eingefordert.
Gaswirtschaftsgesetz: Versorgungssicherheit für Fernwärmekund:innen
Neuerlich im Nationalrat diskutiert wurde ein Initiativantrag der Regierungsparteien auf Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes. Dieser wurde Ende Jänner vom Plenum zurück an den Budgetausschuss verwiesen und dort erweitert. Einerseits sollen darin EU-Vorgaben umgesetzt werden, wonach Betreiber von Gasspeicheranlagen eine Zertifizierung der zuständigen nationalen Behörden vorweisen müssen. Künftig sollen daher Speicherunternehmen die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzeigen müssen. Ergänzend dazu soll vorgesehen werden, den Kreis der in Krisenfällen geschützten Kundinnen und Kunden auf Fernwärmeanlagen auszuweiten. Damit soll auch im Solidaritätsfall die Energieversorgung gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und damit eine Wärmeversorgung österreichischer Haushalte so lange wie möglich gewährleistet werden. Auswirkungen hat die Ausweitung auch auf den Speichervorrat. Dadurch werde eine wichtige Lücke geschlossen und Kund:innen abgesichert, zeigte sich Bundesministerin Leonore Gewessler überzeugt.
ÖVP, Grüne und SPÖ brachten im Rahmen der Sitzung einen Abänderungsantrag ein, worin klargestellt wird, dass Betreiber von Fernwärmenetzen die Berechnungen auf Ebene des Gesamtnetzes anstellen und die benötigte Wärmemenge für den Versorgungsstandard den Fernwärmeanlagen zuteilen können.
Berücksichtigung von UN-Nachhaltigkeitsziele bei Gesetzesvorlagen
Mehrheitlich angenommen wurde zudem die SPÖ-Forderung, die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) künftig bereits im Gesetzwerdungsprozess verpflichtend zu berücksichtigen. Ergänzend zur bestehenden Wirkungsfolgenabschätzung soll die Umsetzung der SDGs ein integraler Bestandteil der Gesetzesvorlagen werden. Jährliche Berichte sollen informieren, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht werden konnten, heißt es in dem an den Finanzminister gerichteten Entschließungsantrag.
gla/med
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