Seit heute, 25. September 2023 können Konsumenten wieder den Reparaturbonus in Anspruch nehmen. Damit werden beim Instandsetzen von defekten Elektrogeräten wie Toaster, Fernseher oder elektrische Rasenmäher 50 Prozent der Kosten – bis zu maximal 200 Euro je Reparatur – rückvergütet. Im Zuge der Aktion wurden bisher 700.000 Reparaturboni abgerechnet und 70 Mio. Euro Reparaturkosten eingespart. Das hat geholfen, Tonnen an unnötigem Elektroschrott zu vermeiden und auch öffentliche Aufmerksamkeit auf die vielen hochkompetenten, überwiegend kleinstrukturierten Reparaturbetriebe des Gewerbe und Handwerks gelenkt.
An den Eckdaten des Reparaturbonus hat sich nichts geändert. Neu ist, dass Konsument:innen den gesamten Rechnungsbetrag bezahlen und im Gegenzug den Reparaturbonus überwiesen bekommen. Die Abwicklung wird weiterhin von den teilnehmenden Betrieben vorgenommen.
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums, die für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten durch Privatpersonen gedacht ist. Dafür stehen bis 2026 130 Millionen Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ zur Verfügung. Alle Informationen gibt es auf der Seite: www.reparaturbonus.at (PWK311/HSP)