Studie: EU-Taxonomie-Verordnung schränkt Investmentangebot ein

Foto: Green Finance

Finanzberater sind durch die delegierte Verordnung 2021/1253 des Europäischen Parlaments und des Rates seit August 2022 dazu verpflichtet, ihre Kunden im Zuge des Beratungsgesprächs hinsichtlich deren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Im Zuge einer Studie des Anlageberatungsunternehmens „Obergantschnig Financial Strategies“ und dem Verein für wirtschaftsethische Fragen „Ethico“ wurde untersucht, inwieweit sich Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden auf die Verfügbarkeit von Investmentoptionen auswirken. Dazu analysierten die Finanzexperten rund 8.000 zum Vertrieb in Österreich zugelassene Fonds.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass oft schon geringfügige Nachhaltigkeitspräferenzen seitens der Anleger zu einer massiven Einschränkung der zur Verfügung stehenden Investmentoptionen führen. Dies gilt insbesondere für die Mindestanteile an Taxonomiekonformen Investments bzw. den nachhaltigen Investitionen gemäß Offenlegungsverordnung.

Josef Obergantschnig, Gründer und Geschäftsführer der Obergantschnig Financial Strategies GmbH erklärt dazu: „Die neuen Vorgaben sind enorm komplex und für Berater wie für Kunden gleichermaßen schwer zu fassen. Unserer Studie zufolge fallen 97% der untersuchten Fonds aus dem Angebotsportfolio heraus, wenn kundenseitig Präferenzen für Nachhaltigkeit geäußert werden. Sobald etwa ein Mindestanteil von über 10% taxonomiekonform genannt wird, bleiben in Österreich von rund 8.000 zugelassenen Fonds nur noch 17 Fonds zur Auswahl übrig.“

Weitere Informationen sowie die aktuelle Studie finden Sie in unserem Pressecorner.

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