Polizei ermittelt seit 35 Jahren im Dienst des Umweltschutzes

Foto: Polizei © Bild von Alexa auf Pixabay

Die Polizei ermittelt in Österreich seit 35 Jahren im Dienst des Umweltschutzes. Die Ermittlungsbereiche „Umweltdelikte“ wurden 1988 in den Landeskriminalämtern eingerichtet. „Die Polizei leistet seit mehr als drei Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Ich danke den Behörden für ihren Einsatz und ihr Engagement im Dienst des Umweltschutzes“, sagt Innenminister Gerhard Karner.

1988 wurde der Ermittlungsbereich im Zuge einer großen Strafrechtsreform gegründet. Seitdem hat sich die Bekämpfung der Umweltkriminalität als ein wichtiger und anspruchsvoller Teil der polizeilichen Arbeit etabliert. Die Tätigkeitsfelder reichen von illegaler Abfallentsorgung und -schmuggel, Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung, der Kriminalität im Lebensmittelbereich, über Doping- und Arzneimittelkriminalität hin zu Eingriffen in fremdes Jagd- und Fischereirecht sowie Artenschutz und Tierquälerei. In Österreich kommt es jährlich zu 150 bis 200 Anzeigen, wobei die Tendenz steigend ist.

Zwtl.: Maßnahmen gegen Umweltkriminalität

Das Innenministerium setzt im Bereich der Umweltkriminalität auf Aus- und Fortbildungen. Der Bereich wird im Rahmen der Kriminaldienstreform gestärkt und durch Schwerpunktdienststellen professionalisiert. Die „Taskforce Umweltkriminalität“, die im April 2023 ins Leben gerufen wurde, zeigt bereits erste Auswirkungen: Im Rahmen der „Taskforce Umweltkriminalität“ wurden gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen, vor allem in Niederösterreich, Schulungen zu den Themen „Asbest“ und „Alt-Kraftfahrzeuge“ abgehalten. Mit dem Land Niederösterreich besteht neben Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Bekämpfung von Umweltkriminalität, der Arbeit der Sachverständigen und der technischen Gewässeraufsicht.

Zwtl.: Bundesweite Schwerpunkte

Derzeit wird in ganz Österreich der Fokus auf Umweltdelikt-Schwerpunkte gelegt. Dazu zählen die illegale Abfallverbringung, der illegale Umgang mit asbesthaltigen Stoffen, Wildtierkriminalität im Zusammenhang mit illegaler Jagd oder illegalem Handel, illegaler Welpenhandel sowie der illegale Handel und die Anwendung von Pestiziden.

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