Industrie fordert volle Ausschöpfung des EU-Beihilferahmens

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Die von der deutschen Bundesregierung angekündigte Unternehmens-Unterstützung als Reaktion auf die explodierenden Energiekosten bringt die heimische Politik in Zugzwang. Berechnungen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) haben ergeben, dass beispielsweise ein industrieller Getränkeabfüller, der 2022 rund 3 Millionen Euro an Energiemehrkosten zu tragen hat, in Deutschland eine Unterstützung in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro erwarten könnte.  In Österreich würde dasselbe Unternehmen aus dem derzeit geltenden Energiekostenzuschuss lediglich 285.000 Euro erhalten. Diese Differenz von mehr als 1 Million Euro bedeutet einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen in Deutschland. „Die österreichische Bundesregierung ist aufgerufen, unverzüglich alle Hebel in Bewegung zu setzen, um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für unsere Unternehmen zu schaffen. Die volle Ausschöpfung des EU-Beihilferahmens beim Nachfolgemodell des Energiekostenzuschusses ist sofort und unbedingt notwendig“, so Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ.

Bei der Wahl des zukünftigen Fördermodells legt Menz Wert auf die Feststellung, dass deutsche Mitbewerber aufgrund der dort geltenden Regelung von vornherein Planungssicherheit und rasch zur Verfügung stehende Liquidität haben. „Es braucht ein Modell, das den Unternehmen rasch und effektiv hilft und nicht erst wieder in etlichen Monaten, wenn es für manche schon zu spät sein wird“, ergänzt Menz.

Zwtl.: Wann kommt endlich der notwendige Rechtsrahmen?

Um endlich Planungssicherheit zu bekommen, fordert Menz bereits zum wiederholten Male die rasche Umsetzung eines Rechtsrahmens, der es den Unternehmen ermöglicht, auf die derzeitige Situation zu reagieren. „Dazu gehören unter anderem:

  • die Beschlussfassung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes mit Wirksamkeit bis zumindest 2026,
  • das Gesetz für freiwillige Substitution des Energieträgers (Fuel Switch),
  • die Umsetzung der industrierelevanten Kriterien des neuen EU-Gas-Notfallplans,
  • das fehlende Grüngas-Gesetz,
  • und die Verlängerung und Erhöhung der Vorausvergütung der Energieabgaben“, so Bundesspartenobmann Menz.

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