EU-Kommission klagt Polen wegen zu viel Lärms

Foto: Warschau

Die Kommission hat heute beschlossen, Polen vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seinen Verpflichtungen aus der Lärmschutzrichtlinie (2002/49/EG) nicht nachgekommen ist. Mit dem europäischen Grünen Deal wird ein Null-Schadstoff-Ziel für die EU festgelegt, das der öffentlichen Gesundheit und dem Umweltschutz zugutekommen soll und Klimaneutralität anstrebt. Die Bekämpfung von gesundheitsschädlichem Lärm soll durch die verbindlich vorgeschriebene Ausarbeitung von Aktionsplänen erreicht werden.

Gemäß der Richtlinie müssen die Aktionspläne unabhängig davon ausgearbeitet werden, ob die Grenzwerte in dem betreffenden Gebiet überschritten werden. Mit den Vorschriften des polnischen nationalen Rechts ist jedoch nicht ausreichend gesichert, dass diese Pläne aufgestellt werden. Es fehlen noch immer Aktionspläne für 20 der wichtigsten Eisenbahnabschnitte und für 290 wichtige Straßenabschnitte, obwohl die Frist für die Annahme solcher Aktionspläne abgelaufen ist.

Darüber hinaus müssen die Aktionspläne nach polnischem nationalem Recht nicht alle in der Richtlinie vorgesehenen Elemente enthalten. Es fehlen insbesondere Vorschriften über Protokolle der öffentlichen Anhörungen, über Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete und über langfristige Strategien. Im Rahmen der öffentlichen Konsultationen über die Aktionspläne hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich dazu zu äußern, inwieweit die Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Lärmpegel dort zu senken, wo sie schädlich sein können, oder zu verhindern, dass schon vorhandene Lärmbelastungen Gesundheitsschäden verursachen. Daher ist es nicht nur erforderlich, dass Aktionspläne angenommen werden, sondern im nationalen Recht muss auch vorgeschrieben sein, welche Elemente darin enthalten sein müssen.

Da Polen die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission dargelegten Bedenken nicht ausgeräumt hat, leitet die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union weiter.

Hintergrund

Als Hauptursache für umweltbedingte vorzeitige Todesfälle steht an zweiter Stelle nach der Luftverschmutzung der durch den Straßen-, Schienen- und Flughafenverkehr verursachte Lärm – und die Exposition demgegenüber nimmt weiter zu. Jedes Jahr verursacht Lärm schätzungsweise 12.000 vorzeitige Todesfälle und trägt zu 48.000 Neuerkrankungen an der ischämischen Herzkrankheit (zurückzuführen auf eine Verengung der Herzarterien) in ganz Europa bei. Es wird außerdem geschätzt, dass 6,5 Millionen Europäerinnen und Europäer unter schweren chronischen Schlafstörungen leiden, die das kognitive System beeinträchtigen und Stress verursachen. Deshalb werden die Mitgliedstaaten durch die EU-Lärmschutzvorschriften dazu verpflichtet, Aktionspläne aufzustellen, um den schädlichem Lärm in Ballungsräumen und in der Umgebung von wichtigen Eisenbahnstrecken, Straßen und Flughäfen zu reduzieren.

Weitere Informationen

EU-Lärmschutzpolitik

EU-Vertragsverletzungsverfahren

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