EU-Kommission erarbeitet Initiativen zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft

Foto: Green Deal

Die Europäische Kommission hat zuletzt eine öffentliche Konsultation zu ihrem künftigen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft eingeleitet. Dieser Sektor wird eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die ehrgeizigen Vorgaben des europäischen Grünen Deals und die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie umzusetzen.

Damit künftig 25 % der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden, setzt die Kommission alles daran, dem Sektor die geeigneten Instrumente sowie einen gut funktionierenden und einvernehmlichen Rechtsrahmen an die Hand zu geben. Die neue Verordnung über die ökologische Produktion bietet bereits eine solide Grundlage, aber die noch zu erlassenden sekundären Rechtsvorschriften müssen ebenso tragfähig sein. Auf Wunsch der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, aber auch von Drittländern und anderen Interessenträgern hat die Kommission daher heute außerdem vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Öko-Verordnung um ein Jahr, und zwar vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022, zu verschieben.

Der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Janusz Wojciechowski erklärte dazu: „Die Strategie ,Vom Hof auf den Tisch‘ und die Biodiversitätsstrategie enthalten ehrgeizige Ziele für den Agrarsektor, damit dieser für die Umsetzung des Grünen Deals bereit ist. Die ökologische Landwirtschaft nimmt bei der Umstellung auf ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem und dem besseren Schutz unserer biologischen Vielfalt eine zentrale Rolle ein. Die Kommission wird die ökologische Landwirtschaft mit einem geeigneten politischen und rechtlichen Rahmen unterstützen, damit der Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 auf 25 % erhöht wird.“

Der künftige Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, der Anfang 2021 angenommen werden soll, wird das angestrebte Wachstum des Sektors entscheidend unterstützen. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie der Kommission haben u. a. zum Ziel, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 auf 25 % zu steigern. Um dies zu erreichen, hat die Kommission einige Schlüsselinstrumente eingeführt und setzt diese um:

  • Einen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, mit dem der Sektor sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite gefördert werden soll. Der Plan deckt drei zentrale Aspekte ab: Ankurbelung der Nachfrage nach ökologischen Erzeugnissen unter Wahrung des Verbrauchervertrauens, Förderung des Anstiegs der ökologisch bewirtschafteten Flächen in der EU und Stärkung der Rolle der ökologischen Produktion bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts, unter anderem durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen. Mit der heute eingeleiteten öffentlichen Konsultation sollen Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, nationalen Behörden und betroffenen Akteuren zu dem Entwurf des Plans eingeholt werden. Der Fragebogen ist für 12 Wochen (bis zum 27. November) online zugänglich.
  • Die neue Verordnung über die ökologische Produktion, die den Veränderungen in diesem rasch wachsenden Sektor Rechnung tragen wird. Die neuen Vorschriften sollen einen fairen Wettbewerb für Landwirtinnen und Landwirte gewährleisten und gleichzeitig Betrug vorbeugen, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren. Um einen reibungslosen Übergang zwischen den geltenden und den künftigen Rechtsvorschriften zu gewährleisten und dem Sektor und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, die neuen Vorschriften problemlos umsetzen zu können, hat die Kommission vorgeschlagen, das Inkrafttreten der Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Die Verschiebung wurde ursprünglich von den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, Drittländern und anderen Interessenträgern beantragt, da die in der Ausarbeitung befindlichen sekundären Rechtsvorschriften sehr komplex und zugleich sehr wichtig sind. Aufgrund der Coronavirus-Krise ist die Ausarbeitung des Sekundärrechts langsamer vorangeschritten. Durch den Aufschub wird genügend Zeit für die notwendigen umfassenden Konsultationen und die legislative Kontrolle bleiben.
  • Die Politik der EU zur Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln, mit der der europäische Agrarsektor unterstützt wird, indem dessen Qualitätsmerkmale auf dem Binnenmarkt und in Drittländern beworben werden. Für 2021 plant die Kommission, im Rahmen der Absatzförderungspolitik zusätzliche Mittel in Höhe von 40 Mio. EUR für die ökologische Landwirtschaft bereitzustellen. Mit diesen Mitteln werden Absatzförderungsmaßnahmen und Informationskampagnen über den EU-Bio-Sektor, zur Bewerbung seiner Qualität und zur Ankurbelung der Nachfrage kofinanziert.

Neben diesen Schlüsselinstrumenten wird die derzeitige und künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) die Weiterentwicklung der ökologischen Landwirtschaft in der EU unterstützen. So dienen etwa Maßnahmen im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums der Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die auf ökologische Landwirtschaft umstellen möchten, und tragen zur Erhaltung dieser Art der Landwirtschaft bei.

Hintergrund

Bei der ökologischen Landwirtschaft werden Lebensmittel unter Verwendung natürlicher Stoffe und Verfahren erzeugt. Diese landwirtschaftliche Methode hat somit geringe Umweltauswirkungen. Die ökologische Landwirtschaft setzt verstärkt auf im Betrieb gewonnene nachwachsende Rohstoffe, die Nutzung der biologischen Zyklen innerhalb des Bewirtschaftungssystems, den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Schutz des regionalen ökologischen Gleichgewichts, die Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und die verantwortungsvolle Nutzung und Erhaltung von Wasserressourcen. Zudem fördern die Vorschriften für die ökologische Landwirtschaft die Einhaltung hoher Tierschutzstandards und verpflichten die Landwirtinnen und Landwirte, den besonderen verhaltensbedingten Bedürfnissen der Tiere Rechnung zu tragen.

Am 20. Mai 2020 hat die Kommission die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie angenommen. Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal werden dabei ehrgeizige Maßnahmen und Verpflichtungen der EU vorgeschlagen, um den europa- und weltweiten Biodiversitätsverlust aufzuhalten und unser Lebensmittelsystem so umzugestalten, dass es weltweit Maßstäbe für wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit setzt, die Gesundheit des Menschen und der Erde schützt und die Lebensgrundlage aller Akteure in der Lebensmittelwertschöpfungskette sichert.

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