Die Ereignisse der vergangenen Wochen zeigen aus Sicht der E-Wirtschaft, dass der Rechtsrahmen für Preisänderungen bei Stromlieferverträgen für Endkunden derzeit unzureichend ist. Um Rechtssicherheit sowohl für Kund:innen als auch für Lieferanten zu gewährleisten, müssen die rechtlichen Grundlagen nun umgehend präzisiert werden. Aktuell stehen Vertragsänderungen auf Basis des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) ebenso in der Kritik wie Änderungen der Lieferbedingungen auf Basis von § 80 2a des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG). Diese Situation führt zu großer Rechtsunsicherheit.
Für gut funktionierende Kund:innenbeziehungen muss klar sein welche rechtlichen Regelungen bei der Änderung oder Kündigung von Verträgen gelten. In der aktuellen Situation ist das nicht der Fall. Gegen Preisänderungen auf Basis des Strompreisindex wurden bereits mehrfach Klagen eingereicht und auch Preisänderungen auf Basis des § 80 ElWOG, der mehr Rechtssicherheit hätte schaffen sollen, wurden bereits öffentlich kritisiert und im Zuge von Rechtsgutachten in Frage gestellt.
Um einen Vorschlag für eine rechtssichere Ausgestaltung von Lieferbedingungen für Stromlieferverträge zu erarbeiten, hat Oesterreichs Energie nun selbst ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Gleichzeitig arbeiten die Unternehmen der E-Wirtschaft mit Hochdruck daran, die Kunden in der aktuell schwierigen Situation bestmöglich mit Informations- und Serviceleistungen zu unterstützten. Auch aufgrund der allgemeinen Rechtsunsicherheit kommt es in den Kunden- und Servicecentern der Branche derzeit zu einer sehr hohen Zahl an Anfragen, die selbst die teilweise bereits deutlich aufgestockten Kapazitäten an ihre Grenzen bringt.