EU-Kommission verklagt Griechenland wegen schlechter Luftqualität

Foto: Akropolis, Griechenland

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland wegen schlechter Luftqualität aufgrund hoher Feinstaubwerte (PM10) beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Bei Überschreitung der in den EU-Luftqualitätsvorschriften (Richtlinie 2008/50/EG) festgesetzten Grenzwerte müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne erlassen, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich gehalten wird.

Griechenland hat die seit 2005 rechtsverbindlichen Tagesgrenzwerte für die PM10-Konzentrationen nicht eingehalten. Griechenland ist seiner Verpflichtung, die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten, nicht nachgekommen und hat keine angemessenen Maßnahmen zur Verringerung der PM10-Konzentrationen im Ballungsraum Thessaloniki ergriffen. Die von Griechenland vorgelegten Daten bestätigen, dass die Grenzwerte im Ballungsraum Thessaloniki in den vierzehn Jahren seit 2005 (außer im Jahr 2013) systematisch überschritten wurden. Im Jahr 2019, dem letzten Jahr, für das derzeit Daten vorliegen, wurden Überschreitungen des Grenzwerts an 67 Tagen verzeichnet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bemühungen der griechischen Behörden bislang nicht zufriedenstellend und unzureichend waren. 

Ein Schwerpunkt des europäischen Grünen Deals, der die EU zu ihrem Null-Schadstoff-Ziel führen soll, ist die Verringerung der Luftverschmutzung, eines der zentralen Faktoren, die sich auf die menschliche Gesundheit auswirken. Die vollständige Umsetzung der im EU-Recht verankerten Luftqualitätsstandards ist eine entscheidende Voraussetzung für den wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Hintergrund

Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ist es nach den EU-Luftqualitätsvorschriften Sache der Mitgliedstaaten, mit welchen Mitteln die Einhaltung der festgesetzten Grenzwerte sichergestellt wird. Trotz der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine gute Luftqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt die Luftverschmutzung an vielen Orten nach wie vor ein Problem dar, wobei die Lage in städtischen Gebieten besonders ernst ist.

Die Luftverschmutzung ist in der EU noch immer die Hauptursache für umweltbedingte Gesundheitsprobleme. Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur lassen sich jährlich rund 400 000 vorzeitige Todesfälle in Europa auf Luftverschmutzung zurückführen. Diese Form der Umweltverschmutzung verursacht schwere Krankheiten wie Asthma, Herz- und Kreislaufprobleme sowie Lungenkrebs.

Feinstaub ist ein Gemisch aus in der Luft schwebenden festen und flüssigen Partikeln. Feinstaub (PM10) tritt in erster Linie in Emissionen aus Industrie, Verkehr und privaten Heizungsanlagen, aber auch in Emissionen aus der Landwirtschaft auf.

Weitere Informationen

EU-Luftqualitätspolitik

EU-Politik im Bereich der Luftverschmutzung

Factsheet: INF/20/2142

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