Der Vorstand der TIWAG und der IKB, Thomas Gasser, ist am Montag vorzeitig und mit sofortiger Wirkung abberufen worden. Es gehe um „schwerwiegende Pflichtverletzung“, so die IKB in einer Aussendung. Von Gasser gibt es dazu keine Stellungnahme, berichtet ORF.at.
Im Vorfeld sei ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen Gasser in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) durchgeführt worden. Die Abberufung wurde bereits letzten Donnerstag in der IKB-Aufsichtsratssitzung beschlossen.
„Verhalten mit Führungsfunktion nicht vereinbar“
Der IKB-Aufsichtsrat sprach von einer „eingehenden Prüfung des Sachverhalts“, an deren Ende eine Abberufung offenbar unausweichlich war. „Das an den Tag gelegte Verhalten war und ist mit einer Führungsfunktion nicht vereinbar. Als Landesunternehmen haben wir hier eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion“, betonte TIWAG-Aufsichtsratsvorsitzender Eduard Wallnöfer. Der Vorstand werde zwischenzeitlich von den bestehenden Mitgliedern geführt sowie das freie Mandat planmäßig neu ausgeschrieben.
Interne Prüfung belastete Gasser
In einer Aussendung begründen die IKB die Abberufung mit Verdachtsmomenten, die eine interne Prüfung zur Folge gehabt haben. Diese interne Prüfung habe dann „schwerwiegende Pflichtverletzungen und Verfehlungen des Vorstandsmitglieds hervorgebracht“, so die IKB. „Aufgrund der eindeutigen Feststellungen war es unsere Pflicht, diesen Schritt zu setzen“, betonte IKB-Aufsichtsratsvorsitzender Markus Bachlechner. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden keine weiteren Details bekanntgegeben, hieß es abschließend.
KPÖ fordert Strukturreform
Die Kommunistische Partei Tirol fordert die Umwandlung der IKB in ein „gemeinwohlorientiertes Unternehmen“ und „volle Transparenz durch Bürgermeister Anzengruber über die neuesten Abberufungsgründe“. Die Die Abberufung Gassers bestätige „systemische Probleme der gewinnorientierten AG-Struktur“, so die Landessprecherin der KPÖ Tirol Pia Tomedi: “Die jüngsten Vorfälle (…) bestätigen einmal mehr die Probleme, die mit der Rechtsform einer gewinnorientierten Aktiengesellschaft in öffentlicher Hand verbunden sind. Wir begrüßen die disziplinarischen Konsequenzen, die eigentliche Ursache für derartiges Fehlverhalten liegt jedoch in der fehlgeleiteten Unternehmensphilosophie.“
Quelle(n): red, tirol.ORF.at
Originalbeitrag: https://tirol.orf.at/stories/3322695/
