So „grün“ sind Österreichs Investmentfonds

Bild: Bodenschutz © Image by THỌ VƯƠNG HỒNG from Pixabay

Seit 2021 sind Kapitalanlagegesellschaften gesetzlich verpflichtet, „nachhaltige“ Investmentfonds auch als solche zu deklarieren. Klare Kriterien für Nachhaltigkeit fehlen dafür aber nach wie vor. Wie „grün“ sind diese 215 Fonds in Österreich also tatsächlich? Und wie kann Greenwashing beim nachhaltigen Fondssparen vermieden werden? Das haben sich die Arbeiterkammer Oberösterreich und cleanvest.org gemeinsam angesehen.

Der Aktienfonds ERSTE WWF Stock Environment ist zum zweiten Mal in Folge der nachhaltigste Fonds Österreichs. Diesmal teilt er sich den ersten Platz aber mit vier Anleihenfonds, nämlich IQAM SRI SparTrust M, Schoellerbank Vorsorgefonds, ERSTE Bond Euro Mündelrent und AustroMündelRent. Alle fünf erstplatzierten Fonds sind nach dem österreichischen Umweltzeichen zertifiziert, einer davon (ERSTE WWF Stock Environment) ist nach der EU-Offenlegungsverordnung – zu Recht – in der höchsten Nachhaltigkeitskategorie „Artikel 9“ deklariert. Das bedeutet, dass dieser Fonds konkrete Nachhaltigkeitsziele verfolgt.

Basis für die Bewertung der insgesamt 215 Fonds waren 23 Nachhaltigkeitskriterien mit 122 thematischen Unterkriterien, die gemeinsam mit dem Nachhaltigkeits- und Fondsdaten-Analysten ESG Plus und deren Plattform cleanvest.org entwickelt wurden. Alle Details zu den Ergebnissen der Top-Fonds in den Kategorien Gesamt, Aktien-, Anleihen- und Mischfonds finden Sie unter www.cleanvest.org/blog/ak-oö-studienupdate-2024-nachhaltige-fonds-im-check/.

Green­washing oder nicht?
Der Aktienfonds „X-250 Welt-Aktien“ wirbt laut eigenen Angaben auf der Website mit der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass dieser Fonds in diverse Öl- und Gas-Unternehmen und Zulieferer der Rüstungsindustrie investiert sowie auch in Unternehmen wie Nestlé, die durch Artenschutzverletzungen und Risiken der Verletzung indigener Völker entlang ihrer Lieferkette auffallen. Nach aktuellem EU-Recht sind die Vorgangsweise und Kommunikation dieses Fonds aber in Ordnung.

Kriterien, Kontrolle und Auswahl

Der Auswertung folgen Forderungen der AK: Es brauche EU-weit klare, rechtlich bindende Vorgaben für ökologische und soziale Kriterien. Nur unter deren Einhaltung sollten sich Fonds als nachhaltig deklarieren dürfen. Zum Schutz von Anleger:innen sollte eine Prüfung durch die jeweils zuständige Finanzmarktaufsicht verpflichtend eingeführt werden, bevor ein Fonds als nachhaltig deklariert werden dürfe.

Wer bei nachhaltiger Fondsanlage sicher gehen will, dem empfiehlt die AK: Fonds, die nach „Artikel 9“ deklariert sind, den Vorzug geben; obwohl es derzeit nur wenige am österreichischen Markt gibt. Darauf achten, dass der Fonds zusätzlich das UZ49-Gütesiegel trägt. Hilfe bei der Auswahl biete die unabhängige Nachhaltigkeitsbewertung auf www.cleanvest.org 

Text: Mag. Manfred Kainz

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