Seilbahn Kahlenberg: Frage der UVP-Pflicht weiterhin offen

Bild: Seilbahn Kahlenberg_- Wegführung, Trasse © Zoom VP.at

Im laufenden Verfahren zur Frage der UVP-Pflicht der Seilbahn Kahlenberg hat das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid der Wiener Landesregierung aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Prüfung der UVP-Pflicht an die Landesregierung zurückverwiesen. Die Frage, ob für die Seilbahn Kahlenberg eine UVP durchzuführen ist, wird daher neu aufgerollt. In einer ersten Stellungnahme dazu bedauert der Projektbetreiber die damit verbunden Verzögerungen auch aus Sicht des Klimaschutzes.

„Wir waren und sind überzeugt, dass die Entscheidung der UVP-Behörde in Wien mit der nötigen Sorgfalt getroffen wurde. Dass das Bundesverwaltungsgericht diese Einschätzung nicht teilt, ist aber natürlich zu respektieren“, so Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH. „Dass das Gericht die noch erforderlichen Ermittlungen nicht selbst vornimmt, sondern die Angelegenheit an die UVP-Behörde der Stadt Wien zurückverwiesen hat, führt leider zu weiteren Verzögerungen für unser Vorhaben.“

Durch den heute erlassenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist rund 1,5 Jahre nach der Beantragung der Prüfung der UVP-Pflicht noch immer nicht geklärt, welches behördliche Verfahren zur Genehmigung der Seilbahn anzuwenden ist. Auch der heute bekannt gewordene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet diese Frage nicht, sondern trägt der Behörde weitergehende Ermittlungen auf. Das sei nicht zuletzt aus Sicht des Klimaschutzes bedauerlich, da die Seilbahn den motorisierten Verkehr auf den beliebten Naherholungsraum Kahlenberg nachhaltig reduzieren würde, so Dejaco.

Unser vorrangiges Ziel bleibt die Sicherstellung der größtmöglichen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Dabei haben wir die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit immer im Blick“, betonte der Projektbetreiber.Trotz der erneuten Prüfung sei er daher unverändert zuversichtlich, dass „am Ende eines wohl noch recht lange dauernden Prozesses“ und ungeachtet des letztlich zur Anwendung kommenden Verfahrens die Einhaltung aller Genehmigungskriterien durch die Seilbahn Kahlenberg festgestellt werden würde.

Weitere Informationen und Details zur Seilbahn Kahlenberg finden Sie unter www.seilbahn-kahlenberg.at.

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