Neue Zuständigkeiten im Bundesministerium

Bild: Bundesministrium BMLUK Logo

Mit der Bildung der neuen Bundesregierung in Österreich haben sich die Koalitionsparteien zum Teil auch auf eine neue Verteilung inhaltlicher Zuständigkeiten verständigt. Bald ändert sich die Bezeichnung des bisherigen „Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)“ auf die künftige Bezeichnung „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)“. Damit erweitern sich die Zuständigkeiten des neuen BMLUK u.a. um die Agenden Umwelt, Klima, Kreislaufwirtschaft sowie um die Koordination des Naturschutzes.

Dadurch wird mit dem BMLUK ein starkes Ministerium für ein lebenswertes Österreich geschaffen:

  • Landwirtschaft, heimische Lebensmittelproduktion, Stärkung der Bäuerinnen und Bauern
  • Forstwirtschaft, Schutzwald, Wildbach- und Lawinenverbauung
  • Umweltschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Chemie, Koordinierung des Natur- und Artenschutzes
  • Klimapolitik und Grüne Finanzen
  • Strahlenschutz und Koordination der Nuklearangelegenheiten
  • Regionalpolitik
  • Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökologie

„Mit der Wiedervereinigung der Landwirtschafts- mit den Umweltagenden kommt zusammen, was zusammengehört! Mein Ziel ist es, beide Welten wieder zusammenzuführen im Sinne einer gemeinsamen, nachhaltigen Zukunft“, so Bundesminister Norbert Totschnig.

Zu den neuen Zuständigkeiten sagt Totschnig: „Mit den neuen Agenden Umwelt, Klima, Kreislaufwirtschaft und der Koordination des Naturschutzes wird ein starkes Lebensministerium geschaffen, im dem alle lebensrelevanten Bereiche für unser Land zusammengeführt werden. Jedes Thema ist ein unverzichtbarer Bestandteil für ein lebenswertes Österreich, für eine enkeltaugliche Heimat in der wir gesund leben, arbeiten, wirtschaften und wohnen können.“

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