Ein Meilenstein: Die EU-Kommission hat die Beihilfe Österreichs für die Transformation der Industrie genehmigt. Damit können nun Betriebe dabei unterstützt werden, ihre Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten. Die Beihilfenregelung besteht aus einem Investitionszuschuss (Einmalzahlung) und einem Transformationszuschuss. Das Gesamtvolumen der Förderungen beläuft sich auf 2,7 Mrd. Euro.
Innovativ ist vor allem der Transformationszuschuss: Industriebetriebe bekommen jene Mehrkosten für einen Zeitraum von 10 Jahren ersetzt, die ihnen durch die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger entstehen. Das gibt den Unternehmen Sicherheit und gewährleistet die Bankability des Projekts.
Die Vergabe der Förderung erfolgt in einem kompetitiven Ausschreibungsverfahren: Die Industriebetriebe geben bekannt, wieviel € sie für die Einsparung von einer Tonne CO2 benötigen. Wer zu günstigeren Preisen CO2 einsparen kann und gewisse Qualitätsstandards erfüllt (zB ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit), bekommt den Zuschlag. So wird gewährleistet, dass aus dem öffentlichen Geld der maximale Benefit rausgeholt wird.
Die Förderung ist im Umweltförderungsgesetz verankert. Zuständig ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie, abgewickelt wird sie von der Kommunalkredit Austria AG.
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