Mehrheit im Bundesrat zum Gesetz für Nachhaltigkeitsberichte

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Nachhaltigkeitsberichte

Mit den Stimmen der Dreierkoalition in Österreich hat der Bundesrat ein Gesetzespaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen befürwortet. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben hätte bereits 2024 erfolgen müssen, erörterte Justizministerin Anna Sporrer. Österreich würden daher durch ein Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen drohen. Andererseits seien mit dem „Omnibus“-Paket bei diesem Thema zwischenzeitlich teilweise EU-Vorgaben wieder zurückgenommen worden. Daher gelte die jetzige Umsetzung ausschließlich für Unternehmen der „ersten Welle“. Weitere Themen sollen mit Arbeitssitzungen ab März für eine weitere Gesetzesvorlage gelöst werden, so die Ministerin.

Nachhaltigkeitsberichte in Anpassung an EU-Regelungen

Mit den Regelungen des sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes mit umfangreichen Gesetzesänderungen soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden.

Mit dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch entsprechende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von großen Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden. Darüber hinaus sollen etwa Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden.