Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Foto: Parlament in Wien
Parlament in Wien

Der österreichische Nationalrat hat mit den Stimmen der regierenden Dreierkoalition eine Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen befürwortet. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben hätte bereits 2024 erfolgen müssen, erörterte Justizministerin Anna Sporrer. Österreich würden daher durch ein Vertragsverletzungsverfahren „schmerzhafte Strafzahlungen“ drohen. Andererseits seien mit dem „Omnibus“-Paket bei diesem Thema teilweise EU-Vorgaben zwischenzeitlich wieder zurückgenommen worden. Daher gelte die jetzige Umsetzung ausschließlich für Unternehmen der „ersten Welle“. Weitere Themen sollen „sehr rasch“ mit Arbeitssitzungen ab März für eine weitere Gesetzesvorlage gelöst werden, so die Ministerin.

Anpassung der Nachhaltigkeitsberichte an EU-Regelungen

Mit den Regelungen des sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes mit umfangreichen Gesetzesänderungen soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung der betreffenden Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch entsprechende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von großen Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden.

Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern. Erforderlich ist außerdem eine Umsetzung im Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe weiterer Gesetze.

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.