Die EU-Abfallverbringung steht vor einem grundlegenden Wandel. Mit der Verordnung (EU) 2024/1157 wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung in der Europäischen Union künftig neu geregelt – und vor allem konsequent digitalisiert. Unternehmen, Behörden und Entsorgungsdienstleister müssen sich spätestens bis Mai 2026 auf eine umfassende Digitalpflicht einstellen. Ein Webinar von ZEDAL gibt dazu umfassende Informationen.
Ziel der neuen Regelungen ist es, Verfahren EU-weit zu vereinheitlichen, Transparenz zu erhöhen und die grenzüberschreitende Abfallverbringung effizienter, nachvollziehbarer und sicherer zu gestalten.
Was ändert sich konkret?
Kern der neuen Verordnung ist die verpflichtende Nutzung digitaler Systeme für die Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen. Ab Mai 2026 sind papierbasierte Verfahren nicht mehr zulässig. Sämtliche relevanten Informationen müssen digital erfasst, übermittelt, geprüft und archiviert werden.
Das betrifft insbesondere die vollständige digitale Abbildung von:
- Notifizierungs- und Annex‑VII‑Verfahren
- Kommunikation zwischen den Akteuren der Abfallverbringung
- Statusmeldungen entlang der gesamten Verbringung
- Nachweisführung, Dokumentation und Archivierung
Die Digitalpflicht verändert damit Prozesse grundlegend – von der Antragstellung über die operative Durchführung bis hin zur revisionssicheren Ablage aller Daten.
Wen betrifft die neue Digitalpflicht?
Die neue EU-Verordnung richtet sich nicht an einzelne Akteure, sondern erfasst alle Beteiligten entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Transportkette der Abfallverbringung. Dazu zählen:
- Notifizierende Personen
- Personen, die die Verbringung veranlassen (Annex VII)
- Abfallerzeuger (Erst- und Neuerzeuger)
- Einsammler
- Abfallbesitzer
- Beförderer und Transportunternehmen
- Empfänger
- Verwertungs- und Beseitigungsanlagen
- Nachgeschaltete Verwertungsanlagen
- Zuständige Behörden am Versand‑, Durchfuhr- und Bestimmungsort
- An Kontrollen beteiligte Behörden wie BMLUK oder Zoll
Damit wird deutlich: Die Digitalpflicht betrifft sowohl Wirtschaft als auch Verwaltung gleichermaßen und erfordert abgestimmte, digitale Prozesse über Organisationsgrenzen hinweg.
Frühzeitig handeln – Vorteile sichern
Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, schaffen klare Vorteile: Sie stellen ihre Prozesse rechtzeitig auf die digitale Abfallverbringung um, gewinnen Planungssicherheit für grenzüberschreitende Transporte, stabilisieren ihre Lieferketten und reduzieren das Risiko betrieblicher Unterbrechungen.
Eine strukturierte Vorbereitung ist dabei der Schlüssel. Eine praxisnahe Checkliste zur Digitalpflicht unterstützt Unternehmen dabei, den eigenen Status zu prüfen und gezielt Handlungsfelder zu identifizieren.
- Checkliste herunterladen:
https://www.zedal.com/expertenrat?utm_source=NL&utm_medium=Umwelt%20Journal&utm_campaign=SAN&utm_content=Checkliste%20downloaden&utm_term=at#c1016

Webinare: Digitale Abfallverbringung praxisnah erklärt
Vertiefende Einblicke bieten Webinare, die sich gezielt mit den neuen Regelungen der EU-Abfallverbringung und deren digitaler Umsetzung beschäftigen. Behandelt werden rechtliche Grundlagen, praktische Anforderungen sowie konkrete Umsetzungsbeispiele von unseren Experten Dr. Joachim Wuttke und Rolf Niehaus.
- Weitere Informationen und Anmeldung:
https://www.zedal.com/webinare?utm_source=NL&utm_medium=Umwelt%20Journal&utm_campaign=SAN&utm_content=Webinar&utm_term=at
Persönlicher Austausch mit Experten
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, direkt mit erfahrenen Experten, wie Herrn Rolf Niehaus (Vertriebsleiter ZEDAL International), in Kontakt zu treten. Sie unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren, effizienten und praxisnahen Umsetzung der neuen Digitalpflicht nach Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290.

Bild: Rolf Niehaus, Zedal International
- Kontakt zu den Experten:
https://www.zedal.com/links/kontakt?utm_source=NL&utm_medium=Umwelt%20Journal&utm_campaign=SAN&utm_content=Beratung%20buchen&utm_term=at
Fazit
Die Digitalpflicht der EU-Abfallverbringungsverordnung ab Mai 2026 ist ein zentraler Schritt hin zu mehr Transparenz und Effizienz. Sie betrifft alle Akteure entlang der gesamten Verbringungskette. Wer sich jetzt vorbereitet, schafft stabile Prozesse, rechtliche Sicherheit und eine verlässliche Grundlage für zukünftige grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
