EU: 1 Mrd. EUR für Kraft-Wärme-Kopplung in der Slowakei

Foto: Kraft-Wärme-Kopplung, Viessmann BHKW-2-S

Die Europäische Kommission hat die von der Slowakei geplante Förderung der Stromerzeugung in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Fernwärmenetzanschluss nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die mit über 1 Mrd. EUR ausgestattete Maßnahme der Slowakei wird einen wichtigen Beitrag zu den Energie- und Klimazielen der EU leisten, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.“

Maßnahme der Slowakei

Die Slowakei hat Pläne zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die an Fernwärmenetze in der Slowakei angeschlossen sind, bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Mit der Regelung soll i) die Effizienz bestehender hocheffizienter KWK-Anlagen erhöht oder aufrechterhalten, ii) ein Anreiz für die Umstellung von Kohle auf Erdgas oder erneuerbare Energiequellen gesetzt und iii) auch ein Anreiz für Investitionen in neue hocheffiziente KWK-Anlagen gegeben werden.

Die Slowakei wird die Beihilfeempfänger auswählen im Rahmen

  • eines für mehrere Technologien offenen Ausschreibungsverfahrens für neue Anlagen mit einer Kapazität von mindestens 1 Megawatt (MW),
  • eines Verwaltungsverfahrens für Kleinanlagen und Bestandsanlange. Beihilfen für Kleinanlagen und Bestandsanlagen werden auf der Grundlage der jeweiligen Stromgestehungskosten berechnet.

Für ausgewählte Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 250 Kilowatt (kW) wird die Beihilfe in Form einer Einspeiseprämie gewährt (d. h. die Anlage erhält über den erzielten Marktpreis hinaus einen Zuschlag).

Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 250 Kilowatt Kapazität erhalten einen festen Einspeisetarif (d. h. einen garantierten Preis für den erzeugten Strom).

Die Förderung wird für einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren gewährt, bei einer Gesamtmittelausstattung der Regelung von 1,050 Mrd. EUR (70 Mio. EUR/Jahr).

Kohlekraftwerke sind nicht förderfähig.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach ihren Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen mit Blick auf Energieeinsparungen hocheffiziente KWK-Anlagen zu fördern.

In den Leitlinien heißt es insbesondere, dass Beihilfen für die Kraft-Wärme-Kopplung die in der Energieeffizienzrichtlinie festgelegten Kriterien für hocheffiziente Kopplung erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass sie den Umweltschutz verbessern. Die Slowakei hat aufgezeigt, dass die Regelung notwendig ist, um Investitionen in die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern, da solche Anlagen unter den derzeitigen Marktbedingungen nicht rentabel sind. Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich ist (die Investitionen würden ohne die staatliche Förderung nicht erfolgen) und die Höhe der Förderung angemessen ist, um das Ziel zu erreichen. Sie wird für neue Großanlagen über ein offenes wettbewerbliches Verfahren festgelegt und geht bei Kleinanlagen und Bestandsanlagen nicht über die Stromgestehungskosten hinaus.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung die Erzeugung von Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung im Einklang mit den Energie- und Klimazielen der EU fördern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen, und daher mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbar ist.

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