AVG-Novelle zur Beschleunigung von Großverfahren

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Behörden werden künftig schon ab 50 Beteiligten die verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können. Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden weitere Maßnahmen gesetzt, um aufwendige Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Für die von der Regierung vorgeschlagenen Anpassungen zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) gab es heute im Nationalrat einhellige Zustimmung.

Zudem haben sich die Abgeordneten mehrheitlich für die Evaluierung bestehender Medienförderungen ausgesprochen. Darauf aufbauend soll eine einheitliche Förderstrategie finalisiert werden, wobei der Fokus auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit, Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt liegen soll. Ihr Ziel ist es, den österreichischen Medienstandort resilient zu machen. Die Opposition ist allerdings skeptisch.

Beschleunigung von Großverfahren

Die einstimmig angenommene Novelle zum AVG zielt darauf ab, Großverfahren zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. So wird die zuständige Behörde künftig bereits ab 50 Beteiligten die verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können. Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden verschiedene Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung gesetzt. Dazu gehört etwa die Möglichkeit der Behörde, gleichzeitig mit der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung eine Frist für weitere Vorbringen zu setzen. Zudem wird die Behörde für Teilbereiche einer Sache den Schluss des Ermittlungsverfahrens erklären können. Auch die Kundmachung von Edikten wird neu geregelt und die sogenannte „Ediktalsperre“, die derzeit Verlautbarungen während typischer Urlaubszeiten untersagt, aufgehoben. Zudem wurde eine Bestimmung in den Gesetzentwurf eingebaut, die die Heranziehung nicht-amtlicher Sachverständiger bei Verwaltungsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsgerichten erleichtert. Auch das soll zu einer Verfahrensbeschleunigung führen.

Evaluierung der Medienförderung

Das Thema Medienförderung beschäftigt die Politik schon seit geraumer Zeit. Heimische Medienhäuser stehen unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck, weil immer mehr Werbegelder zu internationalen Plattformen abfließen. Zuletzt sind auch die Regierungsinserate stark zurückgegangen. Der für Medien zuständige Vizekanzler Andreas Babler hat daher bereits vor längerem neue Förderschienen angekündigt. In dem Koalitionsparteien vorgelegten Entschließungsantrag sollen nun zunächst die bestehenden Medienförderungen evaluiert werden. Aufbauend auf dieser Analyse soll dann eine einheitliche Förderstrategie finalisiert werden, wobei der Fokus laut dem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit, Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt liegen soll. Ihr Ziel ist es, den österreichischen Medienstandort resilient zu machen.

HINWEIS: Sitzungen des österreichischen Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.